Bedrohliches Gefühl – Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das Gesetz über die Vorratsspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz und ist daher nichtig. Karlsruhe hat wieder gesprochen. Und es hat schöne und kluge Worte gefunden. So wie diese:

Besonderes Gewicht bekommt die Speicherung der Telekommunikationsdaten weiterhin dadurch, dass sie selbst und die vorgesehene Verwendung der gespeicherten Daten von den Betroffenen unmittelbar nicht bemerkt werden, zugleich aber Verbindungen erfassen, die unter Vertraulichkeitserwartungen aufgenommen werden. Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.

Gut zu wissen, dass es diese Damen und Herren in Karlsruhe gibt.

Mehr dazu im Lawblog Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Volltext, Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08

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Themen: Rechtsprechung , Bundesverfassungsgericht , Grundgesetz , Bundesregierung , Sgb II , Hartz IV , Vorratsdatenspeicherung , Karlsruhe , Slider

Erschienen 2. März 2010 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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