Liberalisierung des Werberechts – BGH erlaubt Abkürzung “UVP”
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 10. September 2007 — BGH, Urteil vom 07.12.2006, Az. I ZR 271/03 Amtliche Leitsätze: Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe en…
Genau diese Wortschöpfung hatte das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Rechtsstreit zwischen einem Bekleidungsartikelhersteller und einem Einzelhändler als Begriff hinter der Abkürzung “UVP” angenommen.
Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem ein Einzelhändler in einem Warenkatalog bei der Gegenüberstellung seiner Preise und den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers die Abkürzung „UVP“ ohne nähere Erklärung bzw. ohne erhellenden Zusatz wie „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“ oder „empfohlener Verkaufspreis“ verwendet hatte.
Hiergegen setzte sich der Bekleidungsartikelhersteller rechtlich zur Wehr, weil er die Abkürzung „UVP“ und ähnliche Formulierungen als irreführend und damit als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansah.
Abkürzung “UVP” irreführend?
Das OLG Köln bestätigte die Ansicht des Bekleidungsartikelherstellers. Der Verbraucher könne diese Abkürzung bzw. ähnliche Formulierungen missverstehen, indem er beispielsweise die Preisempfehlung der Firmenzentrale des Händlers oder dem Großhändler zuordne, nicht aber dem Hersteller, so das Gericht. Darüber hinaus sei die “unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers” ein immer in dieser Weise verwandter terminus technicus und dürfe deshalb nicht in abgewandelter, unvollständiger Form verwendet werden. Weiter dürfe die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers auch nicht ohne nähere Erklärung mit dem Kürzel “UVP” abgekürzt werden. Dies sei systemwidrig - nach den üblichen sprachlichen Gewohnheiten müsse die richtige Abkürzung für die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers „u.P.“ bzw. „uPE“ lauten.
Dieses Urteil des OLG Köln wurde durch ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgehoben (Urteil vom 07.12.2006, Az. I ZR 271/03). Zum einen wisse der informierte Verbraucher, dass Preisempfehlungen des Herstellers immer unverbindlich seien, so dass e…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. August 2007 auf http://www.ra-maas.de.
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 10. September 2007 — BGH, Urteil vom 07.12.2006, Az. I ZR 271/03 Amtliche Leitsätze: Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe en…
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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. Dezember 2007 — Oftmals sind sich Onlineshop-Betreiber im Unklaren, auf welche Art und Weise man auf Preisempfehlungen der Hersteller Bezug neh…
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