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Bedeutet “UVP” Umweltverträglichkeitsprüfung?

am 28.08.2007 von http://www.ra-maas.de

Genau diese Wortschöpfung hatte das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Rechtsstreit zwischen einem Bekleidungsartikelhersteller und einem Einzelhändler als Begriff hinter der Abkürzung “UVP” angenommen.
Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem ein Einzelhändler in einem Warenkatalog bei der Gegenüberstellung seiner Preise und den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers die Abkürzung „UVP“ ohne nähere Erklärung bzw. ohne erhellenden Zusatz wie „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“ oder „empfohlener Verkaufspreis“ verwendet hatte.
Hiergegen setzte sich der Bekleidungsartikelhersteller rechtlich zur Wehr, weil er die Abkürzung „UVP“ und ähnliche Formulierungen als irreführend und damit als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansah.
Abkürzung “UVP” irreführend?

Das OLG Köln bestätigte die Ansicht des Bekleidungsartikelherstellers. Der Verbraucher könne diese Abkürzung bzw. ähnliche Formulierungen missverstehen, indem er beispielsweise die Preisempfehlung der Firmenzentrale des Händlers oder dem Großhändler zuordne, nicht aber dem Hersteller, so das Gericht. Darüber hinaus sei die “unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers” ein immer in dieser Weise verwandter terminus technicus und dürfe deshalb nicht in abgewandelter, unvollständiger Form verwendet werden. Weiter dürfe die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers auch nicht ohne nähere Erklärung mit dem Kürzel “UVP” abgekürzt werden. Dies sei systemwidrig - nach den üblichen sprachlichen Gewohnheiten müsse die richtige Abkürzung für die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers „u.P.“ bzw. „uPE“ lauten.
Dieses Urteil des OLG Köln wurde durch ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgehoben (Urteil vom 07.12.2006, Az. I ZR 271/03). Zum einen wisse der informierte Verbraucher, dass …

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Liberalisierung des Werberechts – BGH erlaubt Abkürzung “UVP”

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BGH: UVP - Die Verwendung der Abkürzung UVP, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.

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Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … weiß nach Ansicht des BGH (Urteil vom 07.12.2006, Aktenzeichen I ZR 271/03), dass dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden, unverbindlich sind un durch die Abkürzung “UVP” bezeichnet werden. Eine…

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