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Bedenken bei Ländern zu Mindestlohngesetzen der Bundesregierung

am 19.09.2008 von http://www.reuters.com

Berlin (Reuters) - Die Mindestlohngesetze von Arbeitsminister Olaf Scholz stoßen bei den unionsgeführten Bundesländern auf gravierende Bedenken.

Baden-Württemberg kündigte am Freitag im Bundesrat eine Ablehnung des Vorhabens an, dem die Länderkammer zustimmen muss. Die Gesetze sind arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv und bedeuten einen Eingriff ins Wirtschafts- und Wettbewerbsgeschehen, begründete der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart die Haltung seines Landes. Zudem werde mit den Gesetzen ein Grundstein für ein staatliches Lohnfestsetzungs- und Zensurverfahren gelegt, da die staatlichen Vorgaben Vorrang gegenüber Beschlüssen der Tarifparteien bekommen sollten.

Der CDU-Politiker beklagte, mit den Gesetzen werde das Tarifsystem allmählich ausgehöhlt. Durch entsprechendes Taktieren könnten sich Tarifvertragsparteien unliebsame Konkurrenz mit staatlicher Hilfe vom Hals halten. Zu hohe Mindestlöhne führten zudem zum Verlust von Arbeitsplätzen insbesondere im Niedriglohnsektor.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz warb in der Sitzung erneut für die Gesetze. Ziel sei es, den Menschen durch ihren Job ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Mindestlöhne gebe es mittlerweile überall auf der Welt. In den USA betrage er 7,20 Dollar pro Stunde und liege damit über dem, was der ein oder andere in unserem Land für seine Arbeit pro Stunde bezahlt bekommt. Die Behauptung, wonach Mindestlöhne Arbeitsplätze kosteten, sei bisher zudem nicht bewiesen.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz greift für Branchen, in denen die an Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer einer Branche beschäftigen. Auf Antrag der Tarifpartner kann der Arbeitsminister den vereinbarten Mindestlohn für die ganze Branche für allgemeinverbindlich erklären. Der Mindestlohn verdrängt bestehende Tarifverträge mit schlechterer Bezahlung. Scholz sagte, bis zur abschließenden Beratung werde …

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