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Beckstein will Daten von Sexualstraftätern bei Wiederholungstaten veröffentlichen

am 19.02.2006 von http://www.strafblog.de

Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG berichtete gestern abend in ihrer Online-Ausgabe, dass Bayern Innenminister Beckstein derzeit prüfen lässt, ob erweiterte Informationsmöglichkeiten an die Öffentlichkeit über Wiederholungs-Sexualstraftäter bei uns rechtlich zulässig und zum Schutze von Kindern zweckmäßig“ seien. Ein „Pranger“ nach US-Vorbild sei „in Deutschland
verfassungsrechtlich problematisch“ und komme jedenfalls für Einmal-Täter nicht in Frage. In den USA verfügen Richter schon einmal, dass verurteilte Sexualstraftäter im Vorgarten ihres Hauses ein Schild mit Aufschriften wie Hier wohnt ein Kinderschänder aufstellen müssen.

Außerdem müsse es, so Beckstein, eine bundesweite Meldepflicht für Sexualstraftäter geben, damt die Polizei Bescheid wisse, wenn ein solcher in ihren Bereich umziehe. In Bayern gebe es eine solche Meldepflicht bereits.

Laut Beckstein soll es zukünftig auch strafbar sein, wenn Sexualstraftäter nach der Haft Kontaktverboten mit unter 16-jährigen Mädchen nicht einhalten. Auch sollen die Möglichkeiten der Führungaufsicht verschärft werden.

Das Bundesjustizministeriums ließ dazu verlauten, die schwarz-rote Regierung arbeite an einem Gesetzentwurf zur Reform der Führungsaufsicht, der auch Möglichkeiten vorsehe, aus der Haft entlassenen Straftätern Weisungen wie z.B. ein Kontaktverbot zu Minderjährigen zu erteilen.

Auch zu einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach dem Jugendstrafrecht Verurteilte bereite die Regierung einen Gesetzentwurf vor. Dieser solle möglichst noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden.

Autor: RA Rainer Pohlen

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