Becksche Fehlleistung
am 07.11.2005 von http://www.schmierzettel.net
Wie Microsoft mit seinem Betriebssystem Windows, so ist der C. H. Beck-Verlag einer der Marktführer im juristischen Buchsegment. So verwundert es nicht, dass für das zweite juristische Staatsexamen auch Bücher aus dem C. H. Beck-Verlag im Prüfungskanon vorgesehen sind. Mitunter gibt es auch keine andere Alternative zu den Werken des Münchener Verlagshauses (in Rheinland-Pfalz: Textsammlung Europarecht, Erläuterungsbücher/Kommentare: materielles Strafrecht und Strafprozessrecht sowie materielles Zivilrecht).
So habe ich mir nach erscheinen der Neuauflage des StPO-Kommentars von Meyer-Goßner diesen für teuer Geld zugelegt - übrigens der einzige, für das rheinland-pfälzische Staatsexamen zugelassene Strafprozesskommentar. Mit Schrecken musste ich dann während einer AG-Klausur feststellen, dass zwischen Seite 580 und Seite 645 einfach mal 60 Seiten fehlen. Also, nicht ausgerissen oder so: nein, von der Buchleimung wurde nach der Seite 580 einfach mit 645 weitergemacht.
Nach dem ersten Schreck (ich hätte einen Herzinfarkt bekommen, wenn mir das im Examen aufgefallen wäre) und dem ersten Ärger (schließlich habe ich schon angefangen, den Kommentar mit Markierungen zu versehen) erstmal ein kurzer Brief an den Verlag, mit der Bitte, mir ein fehlerfreies Exemplar zuzusenden und noch eine kleine Entschädigung, ich dachte da so an den Palandt…
Antwort von C.H. Beck, kam in einem Päckchen mit der Textsammlung Wettbewerbsrecht - Kartellrecht:
Bei dem beiliegenden Titel […] handelt es sich um einen prüfungszugelassenen Titel. Für den Wunsch der Neuauflage Palandt, BGB, Ladenpreis 100,- EUR haben wir Verständnis, aber das müssen wir leider ablehnen.
Man kann es ja mal versuchen….
Übrigens: der Verlag hat mich gebeten, ich solle …
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