Becks Finanzminister Deubel gegen höhere Kinderfreibeträge

Berlin (Reuters) - Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel hat sich gegen die Pläne der Union ausgesprochen, die Kinderfreibeträge zu erhöhen.

Von steigenden Freibeträgen profitierten anders als beim Kindergeld nur Besserverdienende, sagte der SPD-Politiker der "Berliner Zeitung vom Dienstag. "Wir müssen uns die Frage stellen, ob uns das Kind von Gutverdienern mehr wert ist als das einkommensschwacher Eltern." Von den Freibeträgen profitieren Gutverdiener derzeit mit maximal 230 Euro im Monat je Kind. Das Kindergeld für die ersten drei Kinder beträgt je 154 Euro, für jedes weitere Kind 179 Euro.

Eine Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen steht nach dem im Herbst erwarteten Bericht zum Existenzminimum an. Zur steuerlichen Entlastung von Familien wird in der Union eine Anhebung der Kinderfreibeträge auf 6000 von 5808 Euro pro Jahr erwogen. Deubel schlug nun vor, das steuerfreie Existenzminimum für Kinder von 3648 Euro anzuheben, gleichzeitig aber den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2160 Euro um dieselbe Summe zu reduzieren. Als Grund führte er an, die Kosten für die Kinderbetreuung würden seit 2006 schon weitgehend bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Damit bliebe die Summe der steuerlichen Freibeträge unverändert bei 5808 Euro und es werde den verfassungsrechtlichen Erfordernissen genügt.



Quelle: Reuters (15. Juli 2008)

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Themen: Berlin , Eltern , Berliner Zeitung , Kinderfreibetrag\" 5808\" 3648

Erschienen 15. Juli 2008 bei http://www.reuters.com.

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Kommentare zu "Becks Finanzminister Deubel gegen höhere Kinderfreibeträge":

17. Januar 2009 von M.Hahn — Der Herr Deubel soll doch mal sagen wo die Millionen so bleiben, die er immer in diese Sch...... Projekt am Nürburgring steckt. Mit dem Geld was uns Steuerzahlern aus der Tasche gezogen wurde und das nun einfach weg ist, hätte für was besseres verwendet werden können.Mein Kommentar zu Herrn Deubel, der soll seinen Koffer packen und gehen, aber ohne Rente und ohne besondere Abfindungen oder Bezüge !!
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