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Beauftragung einzelner Bauabschnitte, Berechnung des Ingenieurhonorars.

am 16.02.2005 von http://www.heinicke.com

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.01.2005, Aktenzeichen 4 U 2656/02 Ein Bürgerstift beauftragte einen Ingenieur mit Planungsleistungen der
technischen Gebäudeausrüstung und zwar dem gesamten Leistungsbild des § 73 HOAI. Bereits zu dem Zeitpunkt, als der erste Auftrag erteilt wurde, war klar,
dass die Planung und Realisierung des Gesamtobjekts in einzelnen Bauabschnitten erfolgen solle, wobei sich diese Bauabschnitte über mehrere Jahre hinziehen sollten.
Zunächst wurde dem Ingenieur jedoch nur ein Auftrag zur Erbringung der Planungsleistungen bis zur Vorentwurfsplanung .........

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