(Beamtenstrafrecht) Anklageerhebung gegen die Vorsitzende des Hauptpersonalrats des Landes Berlin wegen Bestechlichkeit (§ 322 StGB)

Immer wieder erhalten Mitarbeiter des Landes Berlin Geschenke von Vertretern. Diese anzunehmen ist nicht unproblematisch, wie eine aktuelle Pressemitteilung zeigt:

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die 47-jährige Vorsitzende des Hauptpersonalrats des Landes Berlin, Benita H., Anklage wegen Bestechlichkeit vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Die Angeschuldigte war zur Tatzeit Angestellte des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf und als Leiterin der örtlichen Zentralbibliothek „Mark Twain“ für die Beschaffung von Büromaterial zuständig.

Die Anklage wirft ihr vor, sich im September 2008 von einem Außendienstmitarbeiter eines Büroartikelherstellers für die Erteilung eines Auftrags einen Gutschein einer Parfümeriekette im Wert von 50 Euro versprechen lassen zu haben. Daraufhin soll sie noch am selben Tag dem Büroartikelhersteller einen Auftrag über die Lieferung von 1.100 sogenannte Laminiertaschen im Wert von 1714,08 EURO erteilt haben.

Den Gutschein soll die Angeschuldigte am 20. Oktober 2008 erhalten haben.

Quelle: Pressemitteilung der StA Berlin

§ 332 Bestechlichkeit

(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine r…

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Themen: Strafverfahren , Berlin , Stgb , Revision , Beamte , Staatsanwaltschaft , Gutschein , Strafverteidiger Berlin , Beamter , Bestechlichkeit , Fachanwalt Für Strafrecht , Fachanwalt Strafrecht , Verteidiger Berlin , Beamtenstrafrecht , 322 Stgb

Erschienen 27. Dezember 2010 auf http://www.strafverteidiger.pro.

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