Alle Blogs » Beamtenrecht: Qualifizierter Dienstunfall und erhöhtes Unfallruhegehalt

Beamtenrecht: Qualifizierter Dienstunfall und erhöhtes Unfallruhegehalt

am 13.07.2006 von http://blog.juracity.de

Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten ergibt sich auch der Anspruch des Beamten auf Absicherung im Falle der Schädigung von körperlicher Integrität bei der Verrichtung von Dienstgeschäften. Den Begriff des sog. Dienstunfalls normiert § 31 Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Wichtig in diesem Zusammenhang ist immer, daß der Schaden in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Bei Bestehen eines kausalen Zusammenhangs kommen dann Unfallfürsorgeleistungen nach dem BeamtVG in Betracht. Hierzu gehöhren z.B nach § 35 BeamtVG der Unfallausgleich, nach § 36 BeamtVG das Unfallruhegehalt (wenn der Körperschaden zur Versetzung in den Ruhestand führt) und auch das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG.
Das erhöhte Unfallruhegehalt setzt allerdings voraus, daß ein sog. “qualifizierter Dienstunfall” vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn
- ein Beamter sich bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt,
- infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall erleidet,
- infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig wird und in den Ruhestand tritt und
- im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist.
Der aktuellen Entscheidung des VG Mainz - 7 K 603/05 - lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Vor Jahren begab sich ein Polizeibeamter zur Sicherung einer Diebesbeute auf ein dünnes Hallendach. Hierbei stürzte er 8 m ab. Die Sturzgefahr war ihm dabei bewußt. Nach dem Sturz wurde der Beamte in den Ruhestand versetzt und es wurde eine dienstunfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 70 v. H. festgestellt.
Das Begehren des Klägers auf erhöhtes Unfallruhegehalt wies das VG Mainz nun zurück.
Nach Auffassung des Gerichts …

Willi Bormann am 23.08.2007 um 11:26 Uhr:

Der Vollständigkeit halber sollten Sie erwähnen, dass alternativ zur Lebensgefahr ein qualifizierter Dienstunfall auch dann vorliegt,wenn er durch einen rechtswidrigen Angriff verursacht wurde (§ 37 (2), BeamtVG,
J. Böttcher am 05.02.2008 um 10:57 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ist das Unfallruhegehalt höher als wenn man vor 60 Jahren dienstunfähig wird?

Sie wollen dieses Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite? Dann verlinken Sie uns! Einfach den folgenden Code mit STRG+C kopieren und auf Ihrer Seite einfügen. Vielen Dank!

Kommentar schreiben




Hubschrauberabsturz mit zu viel Promille kein Dienstunfall

BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Die Hinterbliebenen eines abgestürzten Hubschrauberpiloten, bei dem Alkohol im Blut festgestellt wurde, haben keinen Anspruch auf die Gewährung von Unfallrente nach dem Beamtenrecht. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem noch nicht rechts…

Beamtenrecht: Dienstunfall bei Vorschaden?

JuracityBlog / Das VG Koblenz weist in seiner Entscheidung vom 13.03.2007- 6 K 442/06.KO - darauf hin, daß es im Zusammenhang mit der Anerkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Folgen eines Dienstunfalles wesentlich darauf ankommt, ob die Unf…

Borreliose-Erkrankung kann als Dienstunfall “gelten”

JuracityBlog / Das VG Braunschweig hat sich in seinem Urteil vom 26.03.2007 -  7 A 356/06 - mit der Frage der Anerkennung einer durch Zeckenbiss verursachten Borreliose bei einem Forstbeamten beschäftigt. Thematisiert wird vor allem die Frage,  wann bei dera…

Wenn die Achillessehne reißt… - VG Braunschweig zur Anerkennung eines Dienstunfalls

JuracityBlog / Das VG Braunschweig distanziert sich in seinem Urteil vom 01.02.2007 - 7 A 33/06 - deutlich von der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, welcher im Falle einer Verletzung eines Beamten beim die Teilnahme am Dienstsport grundsätzlich al…

Beamtenrecht NRW: Was länge währt, wird hoffentlich gut - Zuschlag bei Teildienstfähigkeit in Sicht!

JuracityBlog / Das Beamtenrecht kennt seit dem Versorgungsreformgesetzes vom 29. Juni 1998 das Institut der begrenzten Dienstfähigkeit, vgl. § 26 a BRRG, § 42 a BBG. Anders als früher kann die verbliebene Arbeitskraft eines in seiner Dienstfähi…

Bundesverwaltungsgericht zum Verfahren bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

JuracityBlog / Ein Beamter kann wegen Dienstunfähigkeit bei geschmälerten Bezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Dies sieht bei Bundesbeamten § 42 BBG (Bundesbeamtengesetz) so vor. Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit…

OVG NW zur Beamtenhaftung - Zoff der Schwiegereltern kann teuer werden!

JuracityBlog / Beamte haften im Falle der Verletzung dienstlicher Pflichten für enststandene Schäden nicht nur gegenüber Dritten nach außen, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn. Für Bundesbeamte enthält…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Michael Felser

JuracityBlog - Recht für Alle!

» JuracityBlog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »