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Beamtenrecht: Lehrer auf Probe müssen stets auf den Unterricht optimal vorbereitet sein

am 28.01.2006 von http://info.folkertjanke.de

Eine Lehrerin im Beamtenverhältnis auf Probe, die ihre Mitwirkung an einem unangekündigten Unterrichtsbesuch des Schulaufsichtsbeamten verweigert hat, ist zu Recht entlassen worden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einer Eilentscheidung, Beschluss vom 09.01.2006 (Az.: 2 B 11340/05.OVG)
Die Antragstellerin war seit dem 1. August 2002 als Realschullehrerin Beamtin auf Probe. Wegen Zweifel an ihrer Eignung für den Lehrerberuf wurde die Probezeit bis 30. Juni 2005 verlängert. Dabei wurde ihr mitgeteilt, dass Grundlage für weitere dienstliche Beurteilungen u.a. angekündigte und unangekündigte Unterrichtsbesuche durch den Schulaufsichtsbeamten sein würden. Im April 2005 verweigerte die Lehrerin dem Schulaufsichtsbeamten und dem stellvertretenden Schulleiter bei einem unangekündigten Besuch den Zutritt zu ihrem Unterricht. Daraufhin erfolgte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Entlassung der Antragstellerin aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit. Ihren Antrag, die aufschiebende Wirkung ihrer hiergegen erhobenen Klage wiederherzustellen, lehnte das Oberverwaltungsgericht in der Beschwerdeinstanz ab.
Eine Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Probe sei aufgrund des beamtenrechtlichen Dienst- und Treuverhältnisses grundsätzlich verpflichtet, vor ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit jederzeit an der Feststellung ihrer Bewährung durch Zulassung von Unterrichtsbesuchen mitzuwirken. Verweigere sie diese Mitwirkung - wie die Antragstellerin - ohne sachlichen Grund, zeige die darin liegende Verletzung der beamtenrechtlichen Gehorsamspflicht einen Eignungsmangel auf, der regelmäßig bereits für sich eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertige. Bei der Entscheidung über die Verbeamtung von Lehrkräften auf Lebenszeit …

Kündigung einer Lehrerin

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Kündigungsgrund: Lehrerin muss unangekündigten Unterrichtsbesuch hinnehmen Eine Lehrerin im Beamtenverhältnis auf Probe, die ihre Mitwirkung an einem unangekündigten Unterrichtsbesuch des Schulaufsichtsbeamten verweigert, kann entlassen werden. D…

BVerwG 2 C 21.06, BVerwG 2 C 26.06, BVerwG 2 C 29.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung; Beachtung; Beamtenrecht; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamtenverhältnis auf Zeit; Beamter; ...…

BVerwG 2 C 20.04 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / I. Der 1950 geborene Kläger wurde ab 1982 im Beamtenverhältnis auf Probe und ab 1983 als Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst des beklagten Landes verwendet und Ende 2000 in den Ruhestand versetzt. Vor seiner Ernennung zum Beamten hatte er im An…

Zu oft krank - keine Beamtin

Handakte WebLAWg / Das Land Rheinland-Pfalz darf eine Beamtin auf Probe wegen zu hoher Fehlzeiten aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Die Rheinhessin war zwischen 1999 und 2005 rund ein Fünftel der Arbeitszeit krank. Der Frau fehle die gesundheitliche Eignung, ihre…

Teilzeitverbeamtete Lehrer sind keine Beamte

Recht und Alltag / Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute (Urteil vom 24.03.2006 - Az.: OVG 4 B 18.05) die Berufung einer Lehrerin des Landes Brandenburg zurückgewiesen, die sich dagegen gewendet hat, dass sie - wie eine Vielzahl von Kollegen un…

Setzen, 6!

Streitsache / Blog / Ein angehender Lehrer darf wegen mangelnder Leistungen aus dem so genannten Vorbereitungsdienst entlassen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss (Az.: 2 B 11…

Zwangsteilzeit im Beamtenverhältnis

staatsrecht.info / Das OVG Berlin-Brandenburg (OVG 4 B 18.05) hat heute entschieden, dass kein wirksames Beamtenverhältnis begründet wird, wenn bereits die Ernennung unter dem Vorbehalt ständiger Teilzeitbeschäftigung erfolgt. In diesen Fällen bestehe kein Anspruc…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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