Alle Blogs » Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Anwesenheit Dritter bei amtsärztlicher Begutachtung

Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Anwesenheit Dritter bei amtsärztlicher Begutachtung

am 15.08.2006 von JuracityBlog

Der Dienstherr hat gerade bei mehrmonatiger Erkrankung seiner Beamten ein nachvollziehbares Interesse an der Feststellung, wie sich die weitere gesundheitliche Entwicklung im Hinblick auf die Dienstfähigkeit des Beamten gestaltet. Dieses Interesse beruht natürlich darauf, daß auch der Dienstherr seinen Personaleinsatz planen muß. Letztlich ist es aber auch eine Kostenfrage. Während der “normale” Arbeitnehmer nur sechs Wochen nach § 3 EFZG weiter ungeschmälertes Entgelt erhält und hiernach auf Krankengeld bis zur Aussteuerung verwiesen wird, erhält der erkrankte Beamte zunächst weiter volle Bezüge. Schließlich wird der Beamte ja nicht für seine Dienste bezahlt, sondern er wird alimentiert.
Allerdings muß dies auch nicht in alle Ewigkeit so weiter gehen. § 42 BBG sieht nämlich vor, daß der Beamte, der dauernd dienstunfähig ist, vorzeitig zu verminderten Bezügen in den Ruhestand versetzt werden kann. Hierbei stellt die Vorschrift die Vermutung auf, daß ein Beamter, der in den letzten sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und bei dem auch nicht Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird, als dauernd dienstunfähig angesehen werden kann. Ferner gestattet § 42 I BBG dem Dienstherrn bei Zweifeln über die Dienstunfähigkeit des Beamten, den Beamten anzuweisen, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen.
Das OVG Hamburg hat sich in seinem Beschluß vom 15.6.2006 - 1 Bs 102/06 - nun mit folgendem Sachverhalt befaßt:
Der Dienstherr hatte eine Beamtin nach sieben Monaten Dienstunfähigkeit aufgefordert, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Hierzu kam es nicht, weil die Beamtin sich nur in Gegenwart ihres Ehegatten untersuchen lassen …

Beamtenrecht: Anordnung stationärer ärztlicher Überprüfung der

JuracityBlog / Dienstunfähigkeit kann für den Beamten dazu führen, daß er vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Dienstunfähigkeit liegt nach § 42 I BBG vor, wenn der Beamte aufgrund seines körperlichen Zustandes oder aus gesundhe…

Bundesverwaltungsgericht zum Verfahren bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

JuracityBlog / Ein Beamter kann wegen Dienstunfähigkeit bei geschmälerten Bezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Dies sieht bei Bundesbeamten § 42 BBG (Bundesbeamtengesetz) so vor. Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit…

Amtsarzt vs. Privatarzt - Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?

JuracityBlog / In seiner Pressemeldung Nr. 44/2006 vom 04.01.2007 hat sich das VG Koblenz mit einer Klage einer Beamtin gegen die vorübergehende Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befaßt und hierbei vor allem die Zulässigkeit de…

Beamtenrecht: Amtsarzt vs. Privatarzt - Obergutachten zur Klärung der Dienstfähigkeit!

JuracityBlog / Das Thema “Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit” ist schon wiederholt Gegenstand von Beiträgen auf blog.juracity.de gewesen, weil hier gleich mehrere Fragen aufkommen können: Wer befindet über die Dienst…

Beamtenrecht: Bei Burn-Out-Syndrom Eilrechtschutz gegen Weisung zur Dienstaufnahme und ungeklärter Dienstfähigkeit möglich

JuracityBlog / Das VG Lüneburg hat sich im Beschluss vom 08.01.2007 - 1 B 1/07 - mit Besonderheiten der Zulässigkeit und Begründetheit eines Eilantrages eines Beamten befaßt, der darauf gerichtet war, daß er vorläufig davon entbunden w…

Amtsarzt vs. Privatarzt II - Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?

JuracityBlog / Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.06.2007 - 5 ME 63/07 - mit einer Frage beschäftigt, die im Beamtenrecht häufig Relevanz im Zusammenhang mit der Frage einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder der Entlassun…

Beamtenrecht: BVerfG zur erneuten Einberufung in das Beamtenverhältnis nach Wiedererlangung der Dienstfähigkeit

JuracityBlog / Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluß vom 10.08.2006 - 2 BvR 563/05 - mit der Fragen der erneuten Einberufung in das Beamtenverhältnis nach vorheriger vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit b…

Beamtenrecht NRW: Was länge währt, wird hoffentlich gut - Zuschlag bei Teildienstfähigkeit in Sicht!

JuracityBlog / Das Beamtenrecht kennt seit dem Versorgungsreformgesetzes vom 29. Juni 1998 das Institut der begrenzten Dienstfähigkeit, vgl. § 26 a BRRG, § 42 a BBG. Anders als früher kann die verbliebene Arbeitskraft eines in seiner Dienstfähi…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Michael Felser

JuracityBlog - Recht für Alle!

» JuracityBlog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »