Beamtenrecht: Eilrechtschutz gegen mehrere Konkurrenten und die Kosten

Der Beamte, der sich gegen eine ablehnende Beförderungsentscheidung wehren will, ist in der Regel gezwungen, hiergen nicht nur Widersrpuch einzulegen, sondern auch Eilrechtschutz nach § 123 VwGO. Auf diese Weise kann der Beförderungsstelle einstweilen aufgegeben werden, von einer Beförderung der Konkurrent…

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Erschienen 13. Juni 2007 auf http://blog.juracity.de.

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