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Beamtenrecht: Anordnung stationärer ärztlicher Überprüfung der

am 22.08.2006 von JuracityBlog

Dienstunfähigkeit kann für den Beamten dazu führen, daß er vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Dienstunfähigkeit liegt nach § 42 I BBG vor, wenn der Beamte aufgrund seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Der Dienstherr muß in diesem Zusammenhang also eine Prognose treffen, die nicht leicht anzustellen ist. Allerdings sehen die §§ 42 bis 46 BBG vor, daß sich der Dienstherr bei der Klärung der Frage ärztlicher Hilfe bedienen darf. § 46 a BBG verlangt aber, daß die ärztliche Untersuchung nur einem Amtsarzt oder einem als Gutachter beauftragten Arzt übertragen werden darf. Der Beamte muß also einerseits die Einschränkung seiner Grundrechte hinnehmen, weil verpflichtet ist, der Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung nachzukommen. Andererseits kann der Dienstherr die Art der Untersuchung nicht beliebig bestimmen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat sich in seinem Beschluss vom 26.07.2006 - 5 G 1816/06 - mit der Frage befaßt, ob einem Beamten ohne weiteres aufgegeben werden kann, sich zur Abklärung seiner Dienstfähigkeit in eine stationäre ärztliche Untersuchung zu begeben.
Ein Schulamt hatte einer Lehrerin aufgegeben, sich über eine stationäre psychologische Beobachtung auf ihre Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen. Eine vorherige ambulante Beobachtung war nicht erfolgt. Aus der Pressemitteilung des VG Gießen ergibt sich, daß das Gericht auf einen Eilantrag der Beamtin durch Beschluß entschieden hat. Das erlaubt den Schluß, daß die Behörde nach § 80 I Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung bestimmt hatte. Grundsätzlich ist zwar in allen beamtentrechtlichen Angelegeheit nach § 126 III BRRG ein Vorverfahren durchzuführen. …

Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Anwesenheit Dritter bei amtsärztlicher Begutachtung

JuracityBlog / Der Dienstherr hat gerade bei mehrmonatiger Erkrankung seiner Beamten ein nachvollziehbares Interesse an der Feststellung, wie sich die weitere gesundheitliche Entwicklung im Hinblick auf die Dienstfähigkeit des Beamten gestaltet. Dieses Interes…

Beamtenrecht: Bei Burn-Out-Syndrom Eilrechtschutz gegen Weisung zur Dienstaufnahme und ungeklärter Dienstfähigkeit möglich

JuracityBlog / Das VG Lüneburg hat sich im Beschluss vom 08.01.2007 - 1 B 1/07 - mit Besonderheiten der Zulässigkeit und Begründetheit eines Eilantrages eines Beamten befaßt, der darauf gerichtet war, daß er vorläufig davon entbunden w…

Beamtenrecht: Amtsarzt vs. Privatarzt - Obergutachten zur Klärung der Dienstfähigkeit!

JuracityBlog / Das Thema “Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit” ist schon wiederholt Gegenstand von Beiträgen auf blog.juracity.de gewesen, weil hier gleich mehrere Fragen aufkommen können: Wer befindet über die Dienst…

Bundesverwaltungsgericht zum Verfahren bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

JuracityBlog / Ein Beamter kann wegen Dienstunfähigkeit bei geschmälerten Bezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Dies sieht bei Bundesbeamten § 42 BBG (Bundesbeamtengesetz) so vor. Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit…

Amtsarzt vs. Privatarzt II - Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?

JuracityBlog / Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.06.2007 - 5 ME 63/07 - mit einer Frage beschäftigt, die im Beamtenrecht häufig Relevanz im Zusammenhang mit der Frage einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder der Entlassun…

Amtsarzt vs. Privatarzt - Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?

JuracityBlog / In seiner Pressemeldung Nr. 44/2006 vom 04.01.2007 hat sich das VG Koblenz mit einer Klage einer Beamtin gegen die vorübergehende Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befaßt und hierbei vor allem die Zulässigkeit de…

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RA Michael Felser

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