Beamtenklausel: Verzicht auf Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Ist in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorgesehen, dass auch dann Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Beamte vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird, muss der normale Versicherungsnehmer diese Beamtenklausel so…

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Themen: Referendar , überprüfung Der Dienstunfähigkeit

Erschienen 5. Dezember 2007 auf http://blog.juracity.de.

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