Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz

Die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamten war im Jahr 2008 amtsangemessen und damit verfassungsgemäß, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz.

Geklagt hatte ein Justizamtsrat. Er machte geltend, dass sein Einkommen im Jahr 2008 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen gewesen sei. Vergleichbare Tätigkeiten in der Privatwirtschaft seien höher bezahlt. Zudem habe der Gesetzgeber die Besoldung nicht ausreichend an die allgemeine Wirtschafts- und Einkommensentwicklung angepasst.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen: Das Nettoeinkommen des Klägers entspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung. Es ermögliche ihm eine amtsangemessene Lebensführung. Das Einkommen sei auch mit dem Einkommen von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar. Der Kläger werde schließlich auch nicht gegenüber Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst benachteiligt.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. September 2010 – 6 K 1406/09.KO

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Themen: Beamtenbesoldung
Rechtsgebiet: Beamtenrecht

Erschienen 20. September 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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