Kein Schadenserersatz für provokanten Bewerber
arbeit-familie.de | 10. März 2010 — LAG Köln, Beschluss vom 10.02.2010, 5 Ta 408/09 Leitsätze des LAG: 1. Ist ein Bewerber für eine ausgeschriebene…
Manchmal beflügelt selbst das nüchternste Juristendeutsch die Phantasie. Also: Entspannen Sie sich, stellen Sie Ihre Stuhllehne etwas nach hinten und rühren Sie nochmals Ihren Kaffee um! Das Landesarbeitsgericht Köln nimmt Sie mit den Leitsätzen zu seiner Entscheidung vom 10.02.2010, Az.: 5 Ta 408/09, mit auf eine wunderbare Reise:
1. amtlicher Leitsatz: „Ist ein Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle offensichtlich ungeeignet, liegt in seiner Nichtberücksichtigung im weiteren Bewerbungsverfahren keine Benachteiligung im Sinne des § 15 AGG“
Klingt nicht besonders? Gemach, gemach: Jede Geschichte, die Sie abholen soll, muss ja dort beginnen, wo Sie sind. Also im Alltag. Und ist Ihr Alltag stets etwas Besonderes? ….Eben! Sehen Sie!
Wobei: Jedenfalls der deutsche Jurist ist wohl eher an eine nüchterne Sprache gewohnt. Deswegen mag ihm bereits das Wort „OFFENSICHTLICH“ in’s Auge fallen. Denn das Wort findet sich bei ihm tendenziell eher im passiven Wortschatz. Viel zu oft kommt es vor, dass bei einer eigentlich klaren Sache dann doch noch irgendwo ein Pferdefuß rumgammelt.
Wer ist also hier offensichtlich ungeeignet? Und wie schafft er das? Im klassischen Dreisatz beim Aufbau einer Geschichte muss jetzt die Spannungskurve gleichsam einem Fieberthermometer rasant in die Höhe schnellen:
2. amtlicher Leitsatz: „Die offenkundig fehlende Eignung eines Bewerbers kann sich auch aus einem provokanten Auftreten im Bewerbungsverfahren ergeben, so etwa, wenn ein Bewerber, ohne zum Vorstellungsgespräch für die Position eines Vertriebsleiters mit 15 unterstellten Mitarbeitern eingeladen zu sein, unangemeldet bei der zuständigen Personalleiterin erscheint und ultimativ seine Einstellung fordert, weil er der bestgeeignete und bestqualifizierte Bewerber sei“
Was für ein Höhepunkt!!!: „PROVOKANT“, „UNANGEMELDET“, „ULTIMATIV“, „BESTGEEIGNET UND BESTQUALIFIZERT“
WOW!
Das sind zwei Superlative: „bestgeeignet“ und „bestqualifiziert“. Das ist eine offensichtliche (da haben wir es schon wieder!) Umschreibung der Worte: „frech“ / „unverschämt“ (= provokant) Das ist ein Jargon wie bei einer Terrorismusbedrohung: „ultimativ“; und: „unangemeldet“Der Eigentliche Clou liegt aber in Folgendem, nämlich im Wort „SEI“. Das ist ein Konjunktiv und der steht da, weil das Landesarbeitsgericht hier in die „indirekte Rede“ wechselt.
Wissen Sie noch, was das war, die indirekte Rede, ja? Ein Beispiel: „Peter sagt, er sei nicht mehr in Johanna verliebt“ – Ja, ja, der kann viel sagen der Peter, so viel, wie der Tag lang ist. Glauben tut es ihm keiner (Denken Sie auch gerade mit Grauen an Ihre Schulzeit?)
So und nun zurück zu unserem LAG: Wissen Sie, was das heißt, wenn das LAG hier so einfach mir nichts dir nichts indirekt daherredet? Damit schafft das Landesarbeitsgericht eine allenfalls in Lichtjahren zu bemessende Distanz zwischen sich un…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. April 2010 auf http://www.law-observer.de.
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