BdSt und DStV gemeinsam gegen Gebührenpflicht bei verbindlicher Auskunft

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) setzen sich in jeweils eigenen Presseerklärungen gegen die geplante Gebührenpflicht für Steuerpflichtige bei Antrag auf Erteilung einer verbindlicher Auskunft durch das Finanzamt.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erklärte:

“Die Äußerungen aus den Reihen der Unionsfraktion und des Bundesfinanzministeriums zur geplanten Einführung von Gebühren für verbindliche Auskünfte der Finanzämter bezeichnet der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, als arrogant und wirklichkeitsfremd. “Es ist eine Unverschämtheit, wenn die für die Einführung der Gebührenpflicht Verantwortlichen nun versuchen, verbindliche Auskünfte der Finanzämter als Randerscheinung abzutun”, sagte Däke.

Nach Mitteilungen des Bundesministeriums für Finanzen würde ein großer Teil der Bürger von der neuen Gebührenpflicht nicht betroffen sein. Normale Auskünfte blieben weiterhin kostenfrei. Däke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass “normale Auskünfte” keinen rechtsbindenden Charakter haben. “Im Zweifelsfall kann sich ein Steuerzahler auf mündliche Aussagen eines Sachbearbeiters nicht berufen. Die verbindliche Auskunft ist die einzige Möglichkeit, Rechtssicherheit in Bezug auf Steuerfragen zu erhalten.”

Gleichzeitig äußert der Bund der Steuerzahler die Befürchtung, dass die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte weiteren Gebührenerhebungen Tür und Tor öffnet. “Wenn die Finanzverwaltung für ihre tägliche Arbeit auch noch extra bezahlt werden muss, dann müssen auch die Steuerzahler für ihre staatlichen Hilfsdienste, wie beispielsweise den Einbehalt und die Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber, entlohnt werden”, meint Däke”

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) stellt klar:

“[…] Im Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 (Drucksache 16/3368) wird behauptet, die Steuerberaterverbände befürworteten eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte. “Diese Aussage weisen wir unmissverständlich zurück”, fasst Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), seinen Unmut zusammen. Der DStV hat sich nunmehr zum Zwecke der Klarstellung brieflich an die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss gew…

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Themen: Abgabenordnung
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 24. November 2006 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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