BdSt: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für verschreibungspflichtige Medikamente!?
am 12.12.2006 von STEUERRECHT
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf verschreibungspflichtige Medikamente. “Die Steuerzahler werden durch die erhöhte Mehrwertsteuer ab Januar in unerträglicher Weise belastet”, sagte Verbandspräsident Karl Heinz Däke. “Bleibt es bei der aktuellen Regelung für Arzneimittel, werden vor allem Kranke und Einkommensschwache über Gebühr zur Kasse gebeten.”
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wurde ursprünglich aus sozialpolitischen Gründen eingeführt. Mit ihm sollen Ausgaben für den lebensnotwendigen Bedarf für alle Einkommensschichten im erträglichen Rahmen gehalten werden. Dazu zählen nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler auch verschreibungspflichtige Medikamente.
Zudem würde das Gesundheitssystem durch den ermäßigten Steuersatz auf Medikamente deutlich entlastet. So könnten die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt werden. Argumente, diese Maßnahme wäre zu teuer, lässt Steuerzahlerpräsident Däke nicht gelten: “Durch die Mehrwertsteuererhöhung nimmt der Staat rund 24 Milliarden Euro zusätzlich ein. Selbst wenn für sämtliche Medikamente der reduzierte Satz eingeführt wird, würden diese Zusatzeinnahmen …
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