DStV begrüßt Umdenken bei ELENA
STEUERRECHT | 8. April 2010 — Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministers Rainer Brü…
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Pläne des Bundeswirtschaftsministers, Rainer Brüderle, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auszusetzen. Damit wird eine Forderung des Verbandes aufgegriffen.
Bereits vor seinem Start äußerte der BdSt Bedenken gegen das Verfahren. So sind durch zusätzliche Meldepflichten Bürokratielasten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen entstanden, die dem Regierungsziel der Bürokratieentlastung zuwiderlaufen. Bedenklich ist auch die umfangreiche Sammlung und Speicherung von teils sensiblen personenbezogenen Daten, die in dieser Form möglicherweise verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die Aussetzung und Überprüfung von ELENA ist daher längst überfällig.
Gleichwohl darf das Ziel der Entbürokratisierung nicht aus den Augen verloren gehen. Nach wie vor ist die Wirtschaft durch hohe Kosten für bürokratische Pflichten belastet. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen leiden darunter. Der Bund der Steuerzahler fordert daher das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales auf, schnell einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.
Dabei sollte sich das Ministerium tatsächlich auf den Abbau von Bürokratie konzentrieren und nicht – wie im ELENA-Verfahren – zusätzliche Pflichten schaffen. Zudem ist der Datenschutz zu berücksichtigen. Ein gravierendes Problem bei ELENA besteht darin, dass sensible persönliche Daten aller Beschäftigten zentral erfasst und gesammelt werden. Nach Ansicht des BdSt werden die meisten der erhobenen Daten ohnehin kaum benötigt werden. Zudem haben Daten wie Fehlzeiten und Kündigungsgründe in einem solchen zentralen Register nichts zu suchen. Daher handele es sich bei ELENA um eine höchst fragwürdige Art der Vorratsdatenspeicherung, mit der ein weiterer Schritt zum “gläsernen Bürger” unternommen wird.
Bund der Steuerzahler (BdSt)
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ebenfalls ausdrücklich den Vorstoß ELENA auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Zu Recht habe der Minister darauf hingewiesen, dass die mit ELENA beabsichtigte Entlastung für mittelständische Unternehmen derzeit zweifelhaft sei. Außerdem verursache das Meldesystem – so der Minister- zu hohe Belastungen der öffentlichen Haushalte.
Die DStV-Mitgliederversammlung hat erst jüngst in einer Resolution nachdrücklich die Abschaffung oder massive Einschränkung des elektronischen Entgeltnachweises gefordert. ELENA erreiche bei den verpflichteten Unternehmen das Gegenteil der verspro…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Juli 2010 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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