BayVGH zur Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen

Die Urteilsgründe zu der Entscheidung des BayVGH vom 28.10.2009 (7 N 09.1377) im Hinblick auf die Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen liegen nunmehr vor. Die wesentlichen Punkte der umfangreichen Entscheidung lassen sich dabei wie folgt zusammenfassen:

1. Die in § 8 a RStV normierten Anforderungen an Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele stellen gesetzliche Ausgestaltungen der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und keine Eingriffsgesetze i. S. d. Art. 5 Abs. 2 GG dar. Der Rundfunkgesetzgeber durfte die Landesmedienanstalten in § 46 Satz 1 RStV ermächtigen, zur Durchführung des § 8 a RStV eine „gemeinsame Satzung“ zu erlassen.

2. Aus § 8 a Abs. 1 Satz 1 RStV geht die Grundsatzentscheidung der Landesgesetzgeber hervor, wonach die im Rundfunk veranstalteten Gewinnspiele, selbst wenn es sich wie bei den Call-In-Formaten um zufallsabhängige entgeltliche Spiele und damit je nach Einsatzhöhe um Glücksspiele handelt, keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen, so dass die entsprechenden straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften keine Anwendung finden.

3. Die Bes…

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Themen: Öffentliches Recht , Rundfunk , Rstv , Glücksspielrecht , 9live , Gewinnspiele
Rechtsgebiet: Multimediarecht

Erschienen 7. Januar 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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