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BayVerfGH über eine Popularklage

am 07.05.2008 von Handakte WebLAWg

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage am 7. Mai 2008 als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Grundsätze:
Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Organisationsnormen im Hochschulbereich ist das Gesamtgefüge der Hochschulorganisation zu berücksichtigen.
Hochschulorgane, die Entscheidungen im Kernbereich der akademischen Angelegenheiten zu treffen haben, müssen grundsätzlich mit einer Mehrheit von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern besetzt sein. Aus der Besetzung des Hochschulrats, dem zur Hälfte hochschulexterne Mitglieder angehören, ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine strukturelle Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit (Art. 108 BV). Da der Hochschulrat keine Aufgaben aus dem Kernbereich der akademischen Selbstverwaltung erfüllt, ist auch Art. 138 Abs. …

Bayerisches SchwangerenberatungsG

Handakte WebLAWg / Gegenstand der Popularklage sind vor allem Art. 16, 14 und 12 des BaySchwBerG. Danach erhalten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, die – wie die der katholischen Kirche – keine Beratungsbescheinigungen erteilen, keine öffentliche Zusc…

Urteil zum Kopftuch-Verbot erwartet

Handakte WebLAWg / Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkündet heute in München sein Urteil zum Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Bayerns Schulen. Gegen das Gesetz, das der Bayerische Landtag im November 2004 dazu beschlossen hatte, hatte die Islam…

5%-Klausel in Bayern verfassungsgemäß

ElbeBlawg / Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat am 18.07.2006 eine Popularklage abgewiesen, die auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung in der Bayerischen Verfassung gerichtet war. Gegenstand der Klage war die in Art. 14…

für BayObLG

Streitsache / Blog / Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag will die Auflösung des BayObLG per Organklage von BayVerfGH überprüfen lassen.Zwar stehe es dem Gesetzgeber zu, die Gerichtsorganisation zu verändern, doch bedürfe jeder Eingriff in bewährte Strukturen ei…

Online-Untersuchung, erste Einschätzung

Panorama / Auch wenn online-Durchsuchungen grundsätzlich möglich sind, so sind die Voraussetzungen sehr hoch:- es muss ein unabhängiger richterlicher Beschluss vorliegen- es muss konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung eines hohen Rechtsgutes geben- die…

Popularklage für das BayObLG

muepe.de | weblog peter müller / Der Verein Freunde des Bayerischen Obersten Landgerichts wollen das vom bayerischen Landtag beschlossene Auflösungsgesetz, mit dem das BayObLG abgeschafft werden soll, mittels einer Popularklage für nichtig erklären lassen.Die Staatsregierung ha..…

VerfGH Bayern: Auflösung BayrOLG verfassungsgemäß

Handakte WebLAWg / Nach einer Entscheidung des Bayerischen VerfGH ist die durch § 1 BayObLGAuflG angeordnete Auflösung des BayOblG mit der Bayerischen Landesverfassung vereinbar. Der Bayerische VerfGH hat nun entschieden, dass das BayObLGAuflG mit der Bayerischen V…

Änderung des Grundgesetzes damit Notare Aufgaben der Justiz übernehmen können?

Jurakopf / Ein Leser macht mich auf einen aktuellen Gesetzesentwurf aufmerksam, der mir so nicht bekannt war und der durchaus interessant ist: Es soll ein neuer Artikel 98a in das Grundgesetz aufgenommen werden, der lautet: “Artikel 98a: Angelegenheiten…

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Rainer Langenhan

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