Bayerntrojaner: Behörden setzen sich gezielt über das Recht hinweg

Aus einer eher unscheinbaren Meldung aus dem Bayernteil der gestrigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (SZ vom 13.10.2011, S. R 17) ergibt sich, dass das bayerische Landeskriminalamt mittlerweile eingeräumt hat, den “Bayerntrojaner” seit Anfang 2009 in insgesamt 22 Fällen eingesetzt zu haben, wobei 12 Fälle allein auf das laufende Jahr entfallen.

Das bedeutet zunächst, dass es weit mehr als die fünf Fälle gibt, die die Staatsregierung zunächst gegenüber dem Landtag zugegeben hat. Hier zeigt sich zunächst, dass die Staatsregierung eine parlamentarische Anfrage der Grünen vom 25.03.2011, woraufhin zunächst nur vier Fälle eingeräumt wurden, unzutreffend beantwortet hat. Die Staatsregierung hatte dann im Juni 2011 fünf Fälle eingeräumt, was sich ebenfalls nicht mit den jetzigen Auskünften des LKA deckt. Entweder hat also die Staatsregierung die Öffentlichkeit und den Landtag falsch informiert oder ist selbst vom LKA falsch informiert worden. Beides ist nicht akzeptabel.

Die jetzt eingeräumten 22 Fälle beziehen sich nach dem Bericht der SZ auf solche Ermittlungen, bei denen zusätzlich zur Quellen-TKÜ alle paar Sekunden heimlich Browser-Screenshots angefertigt und an das LKA geschickt wurden.

Das ist besonders pikant, da das Landgericht Landshut genau diese Praxis bereits mit Beschluss vom 20.01.2011 für rechtswidrig erklärt hat. Es ist auch juristisch evident, dass es sich hierbei um eine rechtswidrige Onlinedurchsuchung handelt, für die es keine Rechtsgrundlage gibt und die nach der Entscheidung des BVerfG die Grundrechte verletzt.

Die bayerischen Behörden haben also den Beschluss des Landgerichts Landshut bewusst ignoriert und in voller Kenntnis der Rechts- und Verfassungswidrigkeit den Bayerntrojaner im Jahre 2011 weiterhin zum Einsatz gebracht und zwar in mindestens 12 Fällen.

Die Behörden können sich hierfür auch dann nicht auf eine richterliche Gestattung berufen, und zwar selbst dann nicht, wenn ein Ermittlungsrichter eine sog. Quellen-TKÜ angeordnet haben sollte. Wie der Beschluss des Landgerichts Landshut –…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bürgerrechte , Praxis , überwachung , Grundrechte , Landgericht , Landshut , Lka , Fernmeldegeheimnis , Quellen-tkÜ , Bayernrojaner
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. Oktober 2011 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Staatsanwaltschaft will wegen des Bayerntrojaners nicht ermitteln

Internet-Law | 16. November 2011 — Vor einigen Wochen habe ich für die Piratenpartei Bayern Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister, den LKA-Präsidenten …

LG Landshut: Unzulässige Online-Durchsuchung durch Screenshot-Trojaner - Online-Überwachung

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 31. Januar 2011 — LG Landshut Beschluss vom 20.01.2011 4 Qs 346/10 LG Landshut Online-Überwachung Das LG Landshut hat entschieden, dass der Einsatz …

LKA Bayern steuert Computer fern

LawBlog | 31. Januar 2011 — Das Bayerische Landeskriminalamt greift zu fragwürdigen Überwachungsmethoden. An sich war der Behörde gerichtlich nur gestattet…

Update zum Bayerntrojaner

Internet-Law | 29. November 2011 — Die Grünen im bayerischen Landtag berichten über weitere Details zum Einsatz des sog. Bayerntrojaners. Interessant ist u.a., da…

Landgericht: LKA Bayern setzt rechtswidrig Screenshot-Trojaner ein

ijure.org | 28. Januar 2011 — Wie Strafverteidiger Patrick Schladt aus Landshut soeben mitteilt, hat das Bayerische Landeskriminalamt den PC eines seiner M…

Staatstrojaner: Und keiner hat davon gewußt?

Dr. Schmitz & Partner | 10. Oktober 2011 — Die Deutschen wissen es durch eine Ohrfeige des Fürstlichen Obergerichtes v. v. 24.05.2011 – 14 RS.2009.150 - schon länger. D…

Computerüberwachung

kanzlei.biz | 14. Oktober 2011 — Eigener Leitsatz: Grundsätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig die Telekommunikation bzw. den Telekommunikati…

LG Landshut: Kopieren und Speichern von Screenshots – Verstoß gegen § 100a StPO durch LKA-Trojaner

Dr. Graf | 18. Februar 2011 — Rechtsnorm: § 100a StPO Mit Beschluss vom 20.01.2011 (Az. 4 Qs 346/10) hat das Landgericht Landshut festgestellt, dass das Ko…

Widerruft der Käufer einen Kauf über das Internet oder Telefon braucht er keinen Wertersatz zu leisten

www.rechtsklarheit.de | 29. November 2009 — Die bisherige deutsche gesetzliche Regelung, dass der Verbraucher bei einem wirksamen Widerruf eines Kaufvertrages z.B. über…

O'zapft IS Ccc: O’zapft is: Überwachungsrepublik Deutschland

Internet-Law | 9. Oktober 2011 — Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde der Quellcode des sog. Behördentrojaners zugespielt, den man aus der öffentlichen Diskussio…

heise online - Bayern setzte Landestrojaner mehrfach ein

Das bayrische Justizministerium gab fünf Einsätze der umstrittenen Spionagesoftware zu.


Staatliche Daten-Spionage - Trojaner fressen Grundrecht auf

Spähen, lauschen, infiltrieren: Staatstrojaner verwandeln den privaten PC in eine staatliche Spionageanlage. Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat. Aber selbst das höchste Gericht ist an den Auswüchsen der staatlichen Schnüffelei nicht ganz unschuldig.


Ausgespäht in 22 Fällen