Bayerische Uhren ticken anders
am 12.12.2006 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/
Mit der Frage, ob das Handeln eines Anbieters von Kleidungsstücken innerhalb der Internet-Auktionsplattform eBay als gewerblich anzusehen ist, hatte sich das Landgericht Coburg zu befassen. In der Pressemitteilung Nr. 306 vom 8. Dezember teilt Richter am Landgericht Raffael Trotta mit, das Gericht habe in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 19.10.2006 in dem Verfahren 1 HK O 32/06 diese Frage deshalb verneint, weil der Verkäufer trotz erhaltender 1.700 Bewertungen weder die für den Erhalt des eBay-Powerseller-Status erforderlichen Mindestumsätze von 3.000 Euro je Monat noch die mindestens erforderliche Zahl von 300 Verkäufen je Monat erreicht habe. Der Verkäufer verstoße daher nicht gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn er auf eine Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts verzichte.
Dies ist in der Vergangenheit bereits mehrfach anders gesehen worden. Zwar ergibt sich aus einer hohen Zahl von Transaktionen allein noch kein ausreichender Hinweis auf eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB, jedoch erlaubt die Zahl der Transaktionen über den Zeitraum, in dem diese abgewickelt wurden, einen Rückschluss auf den Aufwand, mit dem der Handel betrieben wird. Insoweit muss gelten, dass insbesondere dann, wenn Waren erworben werden, die nach kurzer Zeit wieder verkauft …
Drogen in Mexiko
DPMS INFO / In Holland, in der Schweiz und bald auch in Mexiko ticken die Uhren anders. Nach einem Bericht bei TELEPOLIS zufolge wird der mexikanische Präsident Vincente Fox ein Gesetz unterschreiben, das Straffreiheit für den Besitz kleiner Drogenmengen gewÅ
Neue Entscheidung vom OLG Hamburg - Wann ist ein EBAYer gewerblich?
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Bin ich gewerblich? Diese Frage stellen sich immer wieder viele Ebay-Verkäufer. Denn wenn sie rechtlich gesehen als gewerblich gelten, dann müssen sie sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten. Beispielsweise muss man als gewerblic…
LG Mainz: Unternehmereigenschaft bei eBay
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Urteil zu eBay-Bewertungen und Unternehmereigenschaft
Streitsache / Blog / Sobald Anbieter auf Online-Versteigerungsplattformen Waren in großem Umfang verkaufen, gelten sie rechtlich als Unternehmer und müssen unter anderem auf das Widerrufsrecht hinweisen. Wer dagegen verstößt, kann von Mitbewerbern kostenpflichtig…
LG Coburg zur Frage, wann man als eBay-Verkäufer zu einem Gewerbetreibenden wird
Recht und Alltag / Früher gab es Basare und Flohmärkte, um seine Kostbarkeiten oder einfach seinen Ramsch loszuwerden. Im Computerzeitalter braucht man hierzu die warme Stube nicht mehr zu verlassen: Es reicht eine Mitgliedschaft bei dem weltweit tätigen Auktionshau…
Rechtsanspruch bei Bewertungen
ADVERSARIO / Wer bei eBay handelt, legt grossen Wert auf gute Bewertungen durch die Käufer und Verkäufer nach abgeschlossenen Transaktionen. Sind diese doch bares Geld wert und sorgen für Vertrauen und damit für Umsätze. Ärger gibt es immer dann, wenn man s…
BGH zum Widerrufsrecht bei Ebay-Transaktionen
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