Bayerische Stellungnahme zu Patientenverfügungen in Deutschland
Das Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Justizministerin Dr. Beate Merk: "Der Wille des Menschen muss im Mittelpunkt stehen" Das Schicksal der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo hat auch in Deutschland eine Debatte um die passive Sterbehilfe ausgelöst. Justizministerin Dr. Beate Merk sieht vor allem die Gefahr, dass die zentralen Maßstäbe aus dem Blick geraten. Merk: "Derzeit entsteht der Eindruck, das geltende deutsche Recht beschränke den Willen der Menschen und lasse Patientenverfügungen nur begrenzt zu. Die Menschen werden so unnötig verunsichert. Deshalb sollte sich eine gesetzliche Regelung streng am Willen des Menschen orientieren." Dabei sind die gegenwärtige deutsche Rechtslage und die Rechtsprechung der Gerichte eindeutig: Entscheidend ist der Wille des betroffenen Patienten. Er bestimmt über Einleitung und Fortdauer jeder medizinischen Behandlung. Merk: "Das entspricht der zentralen Grundentscheidung unserer Rechtsordnung: Jeder Mensch hat die Freiheit, selbst festzulegen, welche Richtung er seinem Leben und damit auch seinem Sterben geben will. Die Patientenverfügung ist dafür ein zentrales Instrument. Ist sie eindeutig formuliert, haben Ärzte, Angehörige und Gerichte sie zu respektieren." Neue Gesetze können nach Ansicht der Ministerin deshalb nur nutzen, wenn sie die Befolgung des Patientenwillens noch besser sicherstellen. Merk: "Die Schriftform könnte helfen, Unsicherheiten auszuschließen und einer Patientenverfügung so noch mehr Respekt zu verschaffen." Zugleich begrüßte die Ministerin, dass sich zunehmend mehr Menschen mit ihren Vorstellunge…
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Erschienen 23. März 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.
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