Bauvertragsrecht: Gutachterkosten bei Baumängeln sind nicht immer ersatzfähig
Vereinzelt werben Baugutachter damit, dass ihre frühzeitige "baubegleitende" Einschaltung in der Regel für den Bauherrn kostenfrei sei. Würde er nämlich Im Rahmen der Bauabwicklung Mängel entdecken, so könne der Bauherr vom ausführenden Bauunternehmer verlangen, dass dieser neben der Nachbesserung auch die Kosten für den Gutachter übernehme. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf( AZ: I-21 U 194/09) ist diese Aussage "mit Vorsicht zu genießen". Richtig ist, dass Gutachterkosten vom Bauunternehmer zu erstatten sind, wenn er für den Mangelschaden einstandspflichtig ist und ein Gutachter eingeschaltet werden muss, um dem Auftraggeber ein Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und vielleicht noch zu erwartenden Mangelfolgeschäden zu verschaffen. Entdeckt jedoch der Gutachter die Mängel erst zu einem Zeitpunkt , als er vom Bauherrn bereits beauftrag…
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Baurecht Forum | 30. Juni 2011 — Vereinzelt werben Baugutachter damit, dass ihre frühzeitige "baubegleitende" Einschaltung in der Regel für den Bauherrn kostenf…
Gut(?)achterlich
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Das Immobilienrechtsblog | 5. September 2008 — In bestimmten Fällen muss ein Bauherr die (normalerweise) an den Bauunternehmer zu zahlende Umsatzsteuer direkt an das Finanzam…
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Vereinbarung über Mängelbeseitigung - Erforderlichkeit der Fristsetzung
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Gutachterkosten bei Teilschuld
Schadenfixblog | 19. März 2011 — Vor kurzem hatte ich auf die angekündigte Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hingewiesen, wonach der Geschädigte auch …

