BauR: Verkörperter Architektenfehler muss nicht mehr gerügt werden
Der BGH (Urteil vom 11.10.2007, AZ: VII ZR 65/06) hat entschieden, was eigentlich logisch, trotzdem aber rechtlich bislang nicht endgültig geklärt war:
Haben sich Mängel der Planung oder Bauüberwachung bereits im Bauwerk verkörpert, setzt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten grundsätzlich nicht voraus, dass diesem Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel seiner Planung oder des Bauwerks zu beseitigen. Der Schadensersatzanspruch kann deshalb nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Mängel seien nicht gerügt worden.
Bei einem Planungsfehler des Architekten, der sich bereits im errichteten Bauwer…
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Erschienen 7. Dezember 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.
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