BaumgartenBrandt mahnt den Film “Thor – Tales of Asgard” im Auftrag der KSM GmbH ab
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Aktuell mahnt die Kanzlei BaumgartenBrandt aus im
Auftrage der KSM GmbH den Film „The Hooligan Club“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und
Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die
angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei BaumgartenBrandt von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb
einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei BaumgartenBrandtim Namen der KSM GmbH einen Betrag in
Höhe von 850,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen der gleichen Frist, die die Kanzlei
BaumgartenBrandt zur Abgabe der Unterlassungserklärung setzt.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgefertigte
Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal
auf das gesamte urheberrechtlich geschützte Repertoire der KSM GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten
rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu beschränken, um die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen im eigenen Interesse so niedrig wie möglich zu halten. Sofern die Abgabe der
Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf
keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
2.) Zahlen?
Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der
Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer P…
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