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Baumbach’sche Formel

am 25.08.2007 von http://iusblog.net

Mit diesem Beitrag richte ich mich an alle Rechtsreferendare teutscher Länder. Ich will euch Mut machen, was die Baumbach’sche Kostenformel angeht: Man kann sie verstehen, wenn man sich einmal ganz ausführlich damit beschäftigt. Es ist allerdings wie so oft der Rückgriff auf mehrere Erläuterungen zu empfehlen.
So ist etwa die Darstellung bei Anders/Gehle nicht nur reeelativ schwer verständlich (wenn man vorher noch nie etwas von dem Problem gehört hat), sondern sie ist auch unvollständig. Abgestellt wird nämlich nur auf die Verurteilung einer Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite als Gesamtschuldner. Dabei gilt die Baumbach’sche Formel auch bei Streitgenossen auf der Klägerseite. Außerdem, und das erscheint mir nicht minder wichtig, gilt sie auch, wenn die Streitgenossen nicht als Gesamtschuldner verurteilt werden. In diesem Fall bedarf es keines fiktiven Streitwerts für die Quotelung, weil sowieso eine Addition der Streitwerte der einzelnen Prozessrechtsverhältnisse erfolgt.
Nur Mut!

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