Baumarktketten streiten gerichtlich über Werbung

Die führenden deutschen Baumarktketten Praktiker und Obi streiten sich vor Gericht über angeblich irreführende Werbung. Praktiker bestätigte der dpa am Stammsitz im saarländischen Kirkel am Donnerstag, dass das LG Köln dem Unternehmen am Mittwoch unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt hatte, weiter pauschal damit zu werben, günstiger als Obi zu sein.

Obi mit Hauptsitz im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen kritisierte am Donnerstag, dass Praktiker seine entsprechende Kampagne mit Werbespots in Radio und Fernsehen trotz der Einstweiligen Verfügung bundesweit fortführe. Damit setze sich Praktiker über eine Gerichtsentscheidung hinweg.

“Dies lässt nur den Schluss zu, dass absichtlich eine gezielte, unlautere Kampagne durchgeführt wird“, beklagte Obi. Praktiker wies die Vorwürfe zurück. Einer der Sätze in den Spots hatte ursprünglich gelautet: “Praktiker ist günstiger als Obi“. Dieser sei inzwischen zu der schlichten Aussage “Praktiker ist günstiger” geändert worden. “Wir folgen der Gerichtsentscheidung, auch wenn wir das juristisch anders sehen“, versicherte Unternehmenssprecher Harald Günter.

Es könne allerdings sein, dass wegen der komplexen bundesweite…

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Themen: Rechtsprechung , Praktiker , Kampagne , Werb

Erschienen 6. April 2007 auf http://log.handakte.de/.

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