Baulastenverzeichnis in Berlin

Gerade im Amtsblatt für Berlin vom 15.04.2011 veröffentlicht: Ausführungsvorschriften zu § 82 der Bauordnung für Berlin, nämlich die Regelung der Einzelheiten über das bei der Bauaufsichtsbehörde (Bezirksämter) zu führende Baulastenverzeichnis, in dem für jedes Grundstück, das mit einer Baulast belegt ist, ein Baulastenblatt - Loseblattform im Format DinA4, das mehrere Seiten umfassen kann, geführt wird. Ein Baulastenblatt wird angelegt, sobald eine erste Eintragung zu erfolgen hat. Bei Grundstücken ohne Baulasten wird auch kein Baulastenblatt angelegt. Baulasten können z.B. Beschränkungen über das Maß der Bebauung, Nachbarbaung (Anbaupflicht an Grenzbebauung), Einhaltung besonderer Abstandflächen, Au…

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Erschienen 18. April 2011 auf http://rafranke.blogspot.com.

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