Bauer-Verlag kündigt Presse-Grossisten

Die Bauer Media Group hat dem verlagsunabhängigen Presse-Grossisten Grade wirksam gekündigt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bauer nicht verpflichtet ist, seine Presseerzeugnisse im Vertriebsgebiet von Grade weiterhin an diesen Grossisten zu liefern.

Die Bauer Media Group gehört zu den führenden deutschen und europäischen Zeitschriftenverlagen. Sie hat Anfang 2009 den Presse-Grosso-Vertriebsvertrag mit der Heinz-Ulrich Grade KG, die ihr Vertriebsgebiet im Hamburger Umland hat, gekündigt. Seither vertreibt Bauer ihre Zeitschriften in diesem Gebiet über ihre Konzerngesellschaft PVN. Hiergegen hat Grade Klage mit dem Ziel erhoben, weiterhin ausschließlich mit den Presseerzeugnissen von Bauer beliefert zu werden.

Der Großhandel mit Zeitungen und Zeitschriften erfolgt in Deutschland seit Jahrzehnten im Presse-Grosso-System. Dabei vertreiben etwa 70, weit überwiegend mittelständisch strukturierte Grossisten in ihren Vertriebsgebieten jeweils ausschließlich die Presseerzeugnisse aller Verlage an die insgesamt rund 120.000 Verkaufsstellen des Einzelhandels. Infolgedessen besteht in Deutschland ein Netz von Grosso-Gebietsmonopolen. Nur in Hamburg und Berlin gibt es jeweils zwei Grossisten (“Doppel-Grosso”).

Der Verband Deutscher Zeitschriften-Verleger (VDZ), dem Bauer angehört, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten, dessen Mitglied Grade ist, haben sich im August 2004 auf Anregung der Bundesregierung in einer Gemeinsamen Erklärung “zugunsten der Überallerhältlichkeit und Vielfalt des Presseangebots in Deutschland” zum “bewährten” Grosso-Vertriebssystem “einmütig bekannt”.

Das Oberlandesgericht hat die Kündigung des Grosso-Vertriebsvertrags als wirksam erachtet und – anders als das Landgericht – einen Belieferungsanspruch mit Presseerzeugnissen des Bauer-Verlags verneint. Dieser Einschätzung des Oberlandesgerichts unterstützt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil.

An der Kündigung war Bauer nicht durch die Gemeinsame Erklärung gehindert. Diese begründet für den Verlag keine Rechtswirkungen. Denn Bauer ist dieser Erklärung nicht beigetreten und hat ihren Inhalt auch nicht im Wege einer Änderung der Grossisten-Verträge als verbindlich anerkannt.

Die Klage konnte auch nicht mit Erfolg auf § 20 Abs. 1 GWB (Behinderungs- und Diskriminierungsverbot) gestützt werden. Eine verbotene Diskriminierung liegt nicht vor. Soweit Bauer in anderen Gebieten weiterhin Pressegrossisten allein beliefert, beeinträchtigt das nicht die Wettbewerbschancen der Klägerin. Es stellt auch keine unbillige Behinderung von Grade dar, dass Bauer den Vertrieb seiner Presserzeugnisse der PVN überträgt. Jedem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, den bisher unabhängigen Händlern übertragenen Vertrieb seiner Produkte selbst zu übernehmen.

Besondere Umstände, aus denen sich denn…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Pressefreiheit , Berlin , Hamburg , Landgericht , Monopol , Bauer Verlag , Grosso-gebietsmonopol , Presse-grosso-vertriebsvertrag , Vertriebsgebiet , Zeitschriftenvertrieb
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht

Erschienen 26. Oktober 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Kündigung eines Pressegrossisten durch den Bauer-Verlag kartellrechtlich nicht zu beanstanden

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 24. Oktober 2011 — Bundesgerichtshof Urteil vom 24. Oktober 2011 KZR 7/10 Der BGH hat entschieden, dass die Kündigung eines Pressegrossisten durch de…

BGH: Wirksamkeit Kündigung Pressegrossist vs Bauer

Jus@Publicum | 24. Oktober 2011 — click Der BGH hat im heute hier vorweg berichteten Verfahren zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Pressegrossist du…

BGH zur Wirksamkeit der Kündigung von Pressegrossist durch Bauer Media Group

Jus@Publicum | 10. Mai 2011 — click Am 24. Mai 2011 verhandelt der Bundesgerichtshof [KZR 7/10 ] über die Kündigung eines Pressegrossisten durch den Bauer…

Der Pressevertrieb in Deutschland – organisiert durch ein Kartell?

CMS Hasche Sigle | 9. März 2012 — Beruht der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland auf Bedingungen, die von einem Preis- und Konditionenkartell…

LG Hamburg: Verlag darf nicht mit “Top 100″-Siegel für Zeitschriften werben

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 27. Mai 2010 — LG Hamburg, Urteil vom 26.04.2010, Az. 315 O 99/10 § 20 Abs. 1 GWB Das LG Hamburg hat entschieden, dass Zeitschriften der…

Bauer-Verlag siegt gegen Pressegroßhändler-Verband – Landgericht Köln stärkt Wettbewerbsfreiheit

Geschichten aus dem Gericht | 15. Februar 2012 — Die Entscheidung ist ein Sieg. Für die Wettbewerbsfreiheit, für die Pressevertriebsfreiheit – und für die Bauer Vertriebs K…

Bauer Verlag unterliegt im Streit um Fotografenverträge

Presserecht aktuell | 11. Mai 2010 — Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen Rechtsstreit über die Heinrich …

Neue Erkenntnisse im Drücker-Skandal bei Bauer

Handakte WebLAWg | 29. April 2007 — Auf 15 Millionen Euro soll sich der Gesamtschaden belaufen, den der als “Drückerkönig” bezeichnete Hans-Peter E. und seine He…

Bauer Verlag übernimmt Fernseh Woche

MarkenBlog | 6. März 2006 — Der Heinrich Bauer Programmzeitschriften Verlag aus Hamburg hat die Wort-/Bildmarke Fernseh woche (Registernummer: 303 52 465…

Christof-bock Dpa+: Bauer drehte durch, als er seinen Hof verlor

Lichtenrader Notizen | 3. Mai 2005 — Hof zwangsversteigert - da schlug der Bauer mit der Axt zu Von Christof Bock, dpa 12,3 Hektar Land verlor der Bauer durch eine Z…