Batman für Juristen

Über “Batman - The Dark Knight” wurde schon viel geschrieben und vor allem viel Gutes. Sicher ist es Geschmacksfrage, ob einem dieser düster-ernste Film gefällt, der das schafft. woran Spider-Man im dritten Teil gescheitert ist, nämlich die stets nagenden Zweifel des Superhelden an seiner richtigen Rolle in der Gesellschaft, die ihn zugleich verehrt und verteufelt. Und tatsächlich ist die schauspielerische Leistung von Heath Ledger etwas beängstigend, so abgrundtief authentisch böse hat man bisher selten einen Superschurken erleben dürfen. Trotz Überlänge zeigt der Film kaum Längen, die Story ist dicht gewebt und - mit Abzügen in der B-Note - auch stimmig. Und an einigen Stellen äußerst lustig.

Aber das interessiert Juristen ja nicht. Spaß kann das gemeine Volk haben. Der Jurist hat nämlich große Magenschmerzen. Was Nolan da auf die Leinwand zaubert, ist nichts als die unterschwellige Botschaft des deus ex machina im Strafverfahren, des Happy End für die Staatsanwaltschaft. Wenn man nicht mehr weiterkommt, holt man sich einen Kaffee und lässt Batman den Schurken im Verhörzimmer weichprügeln. Was in den USA zu einem Beweisverwertungsverbot führt (fruit of the poison tree), funktioniert in Deutschland tadellos - die gewonnenen Beweise unterliegen nicht dem Beweisverwertungsverbot des § 136a StPO. Das nur am Rande.

Batman ist ein personifiziertes Guantanamo. Rechtsbruch kann so lange hingenommen werden, wie die Richtung stimmt. Und im Zweifel habe ich einen Sündenbock, der nicht einmal aus den eigenen Reihen kommt. Diese Art der Problemlösung ist in Film und Realität die moralische Antwort auf die Herausforderung durch eine asymmetrische Bedrohung. Und alle machen mit. Selbst das leuchtende Gewissen in Form von Morgan Freeman.

© David Klein. (Digitaler Fingerprint: 1958fb6735d01a9d5405f0b7c320faa0) Social Bookmark setzen
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Themen: Juristisches , Juristen , Kultur , Batman , Kino

Erschienen 25. August 2008 auf http://kleinblog.com/.

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