Basiszinssatz steigt seit zwei Jahren endlich wieder

Erstmals seit der Anpassung im Juli 2009 (Basiszins: 0,12 %) stieg der Basiszins zum 01. Juli 2011 auf 0,37 %. Somit müssen Verbraucher künftig Verzugszinsen in Höhe von 5,37 %, Unternehmer in Höhe von 8,37 % bezahlen.

Nachdem ebenfalls zum 01. Juli 2011 die Pfändungsfreigrenzen deutlich angehoben wurden ist dies eine erfreuliche Entwicklung für alle Gläubiger.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Juni 2011 beträgt 1,25 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Ba…

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Themen: Bgb , Verbraucher , Unternehmer , Basiszinssatz , Deutsche Bundesbank , Basiszins Juli 2011

Erschienen 1. Juli 2011 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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