Barbara S. und die Folgen

Über den schlechten Einfluss der Gerichtsshows im Fernsehen ist ja schon viel geschrieben worden. Und zu Recht. Das OLG Stuttgart hatte nun einmal Gelegenheit sich mit der Beschwerde eines Angeklagten zu beschäftigten, der wohl zuviel der Sendungen angesehen hatte.

Obwohl anwaltlich vertreten und mehrfach aufgefordert weigerte sich der Angeklagte seine Schildmütze abzunehmen. Auch dem Belastungszeugen fiel der Angeklagte gleich zum Anfang seiner Aussage ins Wort. Nach mehrfachen Ermahnungen und Antrag des Staatsanwaltes Anlass für den Schöffengerichtsvorsitzenden jeweils ein Ordnungsgeld von 200,00 EUR ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft anzuordnen.

Auch das OLG e…

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Themen: Beruf , Olg Stuttgart

Erschienen 11. Mai 2007 auf http://drms.de/keineSau.

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