Bankräuber-Opas müssen für lange Zeit im Knast bleiben
am 28.04.2006 von http://www.strafblog.de
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von 3 Bankräubern verworfen, die zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils bereits 74, 73 und 64 Jahre alt waren und in den Jahren 1988 bis 2004 immerhin zwölf Geldinstitute überfallen und hierbei rund eine halbe Million Euro erbeutet hatten. Die Männer waren vom Landgericht Hagen Mitte des letzten Jahres zu Freiheitsstrafen von 12, 10 und 9 Jahren verurteilt worden. Im Revisionsverfahren hatten sie geltend gemacht, dass die Höhe der verhängten Strafen vermutlich ihre jeweilige Restlebensdauer überschreiten werde. In einem solchen Fall müsse auf eine Strafe erkannt werden, die einem Angeklagten noch einen Rest seines Lebens in Freiheit lasse, selbst wenn dies nur unter der Voraussetzung möglich sei, eine unverhältnismäßig niedrig erscheinende Strafe zu verhängen. Dieser Argumentation hat sich der 4. Strafsenat des BGH nicht angeschlossen. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es zur Begründung, die Strafe müsse ein gerechter Schuldausgleich sein. Zwar müsse einem Straftäter unter Vollstreckungsgesichtspunkten grundsätzlich eine Chance verbleiben, wieder der Freiheit teilhaftig zu werden; einen Rechtssatz des Inhalts, dass jeder Straftäter schon nach dem Maß der verhängten Strafe die Gewissheit haben müsse, im Anschluss an die Strafverbüßung in die Freiheit entlassen zu werden, gebe es aber nicht. Insbesondere könne sich aus dem Lebensalter eines Angeklagten etwa unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse zur Lebenserwartung keine Strafobergrenze ergeben.
Da das Landgericht im Rahmen seiner Strafzumessungserwägungen keine Fehler gemacht und auch das hohe Alter der Angeklagten berücksichtigt und angemessen gewichtet habe, bestehe kein Grund für eine Abänderung des Urteils.
Anmerkung: Ein bißchen leid tun mir die als Opa-Bande bekannt gewordenen Männer schon. Dem HANDELSBLATT zufolge sollen sie ihre Taten zwar mit einer gewissen Brutalität durchgeführt und auch Waffen und Handgranaten besessen haben. Einer von ihnen soll schon 36 Jahre Knast auf dem Buckel haben. Da fühlt er sich dort ja vielleicht fast schon zuhause. Aber trotzdem: Wer will schon im Gefängnis sterben? Jetzt besteht wohl nur noch die Möglichkeit, zu gegebener Zeit und bei entsprechender Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein Gnadengesuch zu stellen oder auch Haftunfähigkeit geltend zu machen. Oder halt so alt zu werden, dass man die Vollstreckungsdauer überlebt. Das ist der Fluch der bösen Taten ...
Autor: RA Rainer Pohlen
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