Banker verurteilt

Ein ehemaliger Vize-Direktor einer Bank ist vom Bezirksgericht Zürich wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, weil er CHF 900,000.00 an Kundengeldern für sich selbst abgezweigt hatte. Laut NZZ erklärte der geständige Banker sein Fehlverhalten wie folgt:

Vor Gericht gab der ledige Banker mit einem Jahresgehalt von bis zu 180′000 Franken an, er habe mit den anderen Kollegen mithalten wollen. Er räumte ein, in den falschen Kreisen verkehrt und damit über seine Verhältnisse gelebt zu haben. Das Geld verwendete er unter anderem für Luxusuhren, Designer-Möbel und einen Porsche. Der geschätzte Deliktsbetrag bewegte sich zwischen 900′000 Franken und einer Million Franken.

Die falschen Kreise bildeten doch nicht etwa seine Berufskollegen?

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Themen: Kollegen , Porsche , Strafzumessung

Erschienen 26. Juni 2007 auf http://strafprozess.ch.

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