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Bankenfusion: Bis zur Umschreibung und neuer Zustellung des Titels geht in der Versteigerung nichts mehr

am 06.03.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Wenige Tage vor dem Versteigerungstermin hatte die Genossenschaftsbank mit einer anderen Genossenschaft fusioniert und ging in der übernehmenden Genossenschaft auf. Der Grundstückseigentümer hat beantragt, das Versteigerungsverfahren einzustellen. Das Amtsgericht hat dem Meistbietenden am kurz danach anstehenden Versteigerungstermin den Zuschlag erteilt.
Der BGH hat sich nun in der Rechtsbeschwerde über die Vollstreckungsvoraussetzungen im Fall der Gesamtrechtsnachfolge auf Gläubigerseite befasst:

Da das Vollstreckungsgericht zu einer materiellen Überprüfung des Titels weder berechtigt noch in der Lage ist, wird ihm dessen Vollstreckbarkeit durch die Vollstreckungsklausel in formalisierter Form vorgegeben (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, V ZB 76/06, WM 2006, 2266, 2267). Das ist im Fall der Rechtsnachfolge grundsätzlich nicht anders. Auch hier hat das Vollstreckungsgericht die materielle Rechtslage nicht zu prüfen. Die formelle Legitimation des Rechtsnachfolgers wird vielmehr durch die Rechtsnachfolgeklausel hergestellt (so schon RGZ 7, 332, 334). Ohne eine solche Klausel ist der Titel für ihn nicht vollstreckbar; er kann die Vollstreckung weder beginnen noch fortsetzen.
Das Zustellungserfordernis sichert den Anspruch des Schuldners auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Senat, Beschl. v. 21. September 2006, aaO, 2267). Die in § 750 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Zustellung des Titels macht dem Schuldner nicht nur unmissverständlich klar, dass der Gläubiger die titulierte Forderung zwangsweise durchsetzen wird. Sie unterrichtet ihn über die förmlichen Grundlagen …

Entscheidend ist der Wert des verwalteten Vermögens

InsoBlog.de / Der Schuldner wendet sich gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters. Für das, dass der Verwalter aus Sicht des Schuldners nichts oder wenig getan hat, ist dem Schuldner die Vergütung zu hoch. Der BGH nutzt die Gelegenheit, zur Berech…

Der gelbe Brief mit dem Vollstreckungsbescheid alleine reicht nicht zur “Vollstreckungs- inkongruenz”

InsoBlog.de / Der Gläubiger hatte über ein Inkassobüro gegen den Schuldner einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Den VB hat das Amtsgericht im Amtsbetrieb dem Schuldner zugestellt. Nach Zustellung des VB hat der Schuldner an den Gläubiger bezahlt. Die Forderun…

Wann darf das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen anordnen wenn noch nicht klar ist, ob der Insolvenzantrag zulässig ist?

InsoBlog.de / Der Schuldner wendet sich gegen die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Das Finanzamt hatte den Eröffnungsantrag gestellt. Der Schuldner hat angeblich seinen Wohnsitz im Ausland. Gerügt wird hauptsächlich vom Schuldner die internati…

Zwangsräumung vs. Suiziddrohung

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Bei der Zwangsvollstreckung insbesondere auf Räumung von Wohnungen oder Einfamilienhäuser gerichteter Titel setzt sich der Schuldner nicht selten damit zur Wehr, dass er glaubhaft vorträgt, im Falle einer Durchführung der Zwangsvollstreckung Selb…

Eben!

RA J. Melchior, Wismar / Nach durchgeführter Zwangsvollstreckung gegen den Gegner hatte ich beim AG Lübeck - Vollstreckungsgericht - beantragt, die Kosten der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner festzusetzen. Das AG Lübeck schreibet mir nun: in obiger…

Zwangsvollstreckung bei der GbR

Blickpunkt Recht & Steuern / Vor einer Zwangsvollstreckung muss dem Schuldner der Vollstreckungstitel, etwa das Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, zugestellt werden. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es jedoch nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bund…

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Ulrich Stockburger

Wortmeldung aus dem Insolvenzbüro

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