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Bankenaufsicht und Indexzertifikate

am 14.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Aufhebung zweier bankaufsichtsrechtlicher Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt. Die Bundesanstalt hatte die Tätigkeit der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft und wegen fehlender Erlaubnis untersagt.
Die Klägerin begibt gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum, welche den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde liegenden Index am Ende der Laufzeit abhängt. Sie legt das Geld der Inhaber der Indexzertifikate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien und Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures an und ermittelt den Index aus der …

Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht

Handakte WebLAWg / Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Aufhebung zweier bankaufsichtsrechtlicher Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bestätigt. Die Bundesanstalt hatte die Tätigkeit der Klägerin, einer Aktienge…

Neue Führungsstruktur für die BaFin

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung hat fünf Jahre nach Gründung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Reform der Leitungsorganisation auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wonach künftig ein fü…

Weinprüfungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Entscheidung einer bei der zuständigen Behörde gebildeten Sachverständigenkommission, dass ein Wein nicht fehlerfrei sei und ihm deshalb die amtliche Prüfnummer als “Qualitätswein b.A.” nicht erteilt werden k&…

Weinprüfungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Entscheidung einer bei der zuständigen Behörde gebildeten Sachverständigenkommission, dass ein Wein nicht fehlerfrei sei und ihm deshalb die amtliche Prüfnummer als “Qualitätswein b.A.” nicht erteilt werden k&…

Ein Schuh ist kein Elektrogerät

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Schuh ist ein Schuh und kein Elektrogerät. Für diese Erkenntnis bedurfte es jetzt allerdings eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden, dass das Elektro- und Elektron…

Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen

Blickpunkt Recht & Steuern / Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwöl…

Feste Geschäftseinrichtung im Ausland

Blickpunkt Recht & Steuern / Einem selbständig Tätigen steht im anderen Vertragsstaat für die Ausübung seiner Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung i.S. von Art. 13 DBA-Bulgarien, Art. 14 DBA-Kasachstan und Art. 15 DBA-Jugoslawien zur Verf&uum…

Kopftuchgesetz Baden-Württemberg

blat.antville: Simons Blawg / hält der Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Die entscheidende Textpassage des Gesetzes - § 38 Abs.2 Landesschulgesetz Baden-Württemberg lautet: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 d&u…

Schrottimmobilien - Verjährungsfrist in Überleitungsfällen

Blickpunkt Recht & Steuern / Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung zu entscheiden. I…

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RA Udo Meisen

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