Bankenaufsicht und Indexzertifikate
am 14.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Aufhebung zweier bankaufsichtsrechtlicher Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt. Die Bundesanstalt hatte die Tätigkeit der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft und wegen fehlender Erlaubnis untersagt.
Die Klägerin begibt gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum, welche den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde liegenden Index am Ende der Laufzeit abhängt. Sie legt das Geld der Inhaber der Indexzertifikate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien und Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures an und ermittelt den Index aus der …
Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht
Handakte WebLAWg / Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Aufhebung zweier bankaufsichtsrechtlicher Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bestätigt. Die Bundesanstalt hatte die Tätigkeit der Klägerin, einer Aktienge…
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