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Banken lassen die Korken knallen - wer nichts schreibt, der bleibt

am 25.01.2006 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Anleger kommen bei Klagen wegen angeblicher Beratungsfehler der Bank nicht in den Genuss einer erleichterten Beweisführung. Eine Bank soll nicht verpflichtet sein, die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden schriftlich zu dokumentieren. Damit muss der Verbraucher, der sich durch Angestellte des Kreditinstitutes falsch beraten sieht, etwaige Mängel vor Gericht beweisen.
In der Entscheidung XI ZR 320/04 …

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Vorher bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

» Ernst August und die unendliche Prügelei

» Keine Bewährung für Vergewaltiger

» Hat ein Vergewaltiger eine Chance auf eine Bewährung?

» Reichgekotzt

» Geblitzte Cousins


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RA Werner Siebers

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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