Bank- und Kapitalmarktrecht: SEPA (Single European Payment Area) - einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für Europa
am 01.10.2008 von http://www.mkvdp.de/Mit der weltweiten Globalisierung und dem stetig zunehmenden grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr, insbesondere innerhalb Europas, verlieren Ländergrenzen immer mehr an Bedeutung. Immer häufiger werden Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg angeboten, Güter aus dem Ausland bestellt. Mit der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung für Europa wurde dieser Wandel enorm beschleunigt. Durch die Vereinheitlichung der in Europa existierenden unterschiedlichen nationalen Bezahlverfahren soll diese Entwicklung nun weiter vorangetrieben werden. Zu diesem Zweck gibt es seit Januar 2008 den einheitlichen europäischen Zahlungsraum SEPA – Single European Payment Area. Rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive - PSD), welche bis 01.November 2009 in nationales Recht umzusetzen ist. Bereits seit Januar 2008 bieten Banken für Unternehmen und Verbraucher neue paneuropäische Zahlungsintrumente an. Nach Umsetzung der Richtlinie wird es einheitliche europäische Verfahren für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen geben.Die neuen Verfahren bringen für Verbraucher und Unternehmer diverse Änderungen mit sich. Nachfolgend daher einige Hintergrundinformationen:I. TeilnehmerländerAn SEPA beteiligen sich insgesamt 31 Länder. Hierzu gehören die 13 Euro-Länder, 17 Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz. Betroffen sind damit fast eine halbe Milliarde Menschen. In den teilnehmenden Ländern bestehen derzeit unterschiedliche nationale Zahlungssysteme, über welche die jeweiligen Inlandszahlungen vollzogen werden. SEPA dagegen ermöglicht ein einheitliches europäisches Verfahren, mit welchem sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Zahlungen in Euro getätigt werden können. Zukünftig werden also Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA ebenso unkompliziert, sicher und schnell abzuwickeln sein wie Inlandszahlungen. Ziel ist es, das jetzige nationale Zahlungssystem der Teilnahmeländer vollständig durch die SEPA-Verfahren abzulösen.II. Die …
Zahlungsverkehr in Europa soll einfacher werden, SEPA offiziell gestartet
Handakte WebLAWg / Privat- und Geschäftskunden in 31 europäischen Staaten können ihre Bankgeschäfte seit dem 28.01.2008 mit dem SEPA-Zahlungssystem (Single Euro Payments Area) abwickeln. Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) versprechen…
SEPA: Änderungen im Zahlungsverkehr zum Januar 2008
maas_rechtsanwälte / Die von der europäischen Union initiierte “Single Euro Payment Area” (SEPA) wird Ende Januar 2008 zu weiteren Erleichterungen im Zahlungsverkehr führen. Ab dem 28. Januar 2008 wird der europaweite EURO-Zahlungsverkehrsraum sow…
Sorge um Datenschutz bei inländischen Überweisungen
LAWgical / Nachdem wir vor ein paar Monaten erfahren mussten, dass sich der Datenhunger der US-amerikanischen Geheimdienste auch auf sämtliche internationalen Überweisungen erstreckt, warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte nun davor, dass sich der Zugrif…
IRIS2008: Árpád Geréd e-payment, m-payment und die Zahlungsdienstrichtlinie
LAWgical / Árpád GerédMit der EU-Zahlungsdienstrichtlinie wurden die Voraussetzungen für wesentliche Neuerungen im Zahlungsverkehr geschaffen. So ist die Richtlinie die Rechtsgrundlage für das SEPA-Systems, dessen Einführung Überweisungen innerhalb…
SEPA startet
Blickpunkt Recht & Steuern / Der europaweite Zahlungsverkehrsraum rückt ein Stück näher, nachdem heute das SEPA-System startet. Damit kann jetzt jede grenzüberschreitende bargeldlose Überweisung in Euro innerhalb der EU wie eine Inlandszahlung behandelt…
Bank- und Kapitalmarktrecht: Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rüc
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen.…
