Bank muss Steuerhinterzieher entschädigen

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Fürstliche Landgericht in Liechtensteins Hauptstadt Vaduz. Es befand, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Der Dieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch flog vor zwei Jahren neben anderen der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf. // //]]> Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den …

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Themen: Urteil , Landgericht , Bundesnachrichtendienst , Steuerhinterziehung , Klaus Zumwinkel , Amnestie

Erschienen 8. Februar 2010 auf http://log.handakte.de/.

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