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BamS-Gegendarstellung

am 24.10.2005 von http://www.ra-blog.de

Gestern in der Bild am Sonntag zu Lafontaines Gegendarstellung in der sogenannten Privatjet-Affäre:
Beweist eine Gegendarstellung, daß eine Zeitung falsch berichtet hat? “Nein”
Professor Matthias Prinz, Deutschlands bekanntester Medienanwalt, über den rechtlichen Umgang mit der Wahrheit.
“Nein, und deswegen sieht man ja manchmal auch Gegendarstellungen mit Anmerkungen der Redaktion, in denen es heißt: ‘Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung. Es liegen uns die folgenden Beweise vor, aus denen sich ergibt, daß die Gegendarstellung unwahr ist…’”
Hatten die wirklich ein Interview mit RA Prinz, dem Promi-gegen-Boulevard-Anwalt und Sohn von Ex-Bild-Chefredakteur Günter Prinz? Das fände ich aber erstaunlich.

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