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Bald mehr Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom?

am 06.06.2007 von http://www.telemedicus.info/

Nicht im Gegeneinander, sondern nur im Miteinander der Investitionen für den Breitbandnetzausbau werden wir das Optimale für die Kunden erreichen und gleichzeitig die wettbewerblich verursachte Dynamik beibehalten, zeigt sich der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth begeistert. Es geht um einen Entwurf der Behörde zur Festlegung der Marktdefinition und Marktanalyse sowie eine Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG (DTAG) in Bezug auf die Teilnehmeranschlussleitung …

VG Köln: Telekom muss Leerrohr-Zugänge öffnen

Telemedicus / Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) gegen die Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Bundesnetzagentur abgelehnt. Das Gericht bestätigte damit größtenteils die Ents…

BNetzA: Marktanalyse und Regulierungsverfügung für ATM-Bitstromzugang

Kleinblog | David Klein / Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültige Regulierungsverfügung gegenüber der DTAG wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem sagenumwobenen Markt Nr. 12 “Breitbandzugang für Großkunden” der Märk…

Zusätzliche Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom

Telemedicus / Die Bundesnetzagentur hat gestern bekannt gegeben, dass die Deutsche Telekom AG (DT AG) auch in den kommenden zwei Jahren ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) freigeben muss. Damit kommt die BNetzA ihrer gesetzlich…

Bundesnetzagentur schreibt Telekom neuen Mustervertrag vor

Telemedicus / Am Freitag hat die Bundesnetzagentur einen Standardvertrag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bekannt gegeben. Damit gibt es nun einen Rahmenvertrag zur Regulierung der Anschlussbereitstellung. Er enthält die wesentlichen Bedingungen und…

Verwaltungsgericht Köln : Die letzte Meile - Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren

MEDIEN INTERNET und RECHT / VG Köln, Urteil vom 23.04.2008 - Az. 21 K 2701/07 Mit einem am 23.04.2008 verkündeten Urteil (Az. 21 K 2701/07) hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Ele…

Bundesnetzagentur verstärkt die Zugangsregulierung

Telemedicus / Die Konkurrenten der Deutschen Telekom werden wahrscheinlich auch Zugang zu den Kabelschächten des Konzerns erhalten. Dies hat die Bundesnetzagentur in einer Regulierungsverfügung entschieden, die aber noch nicht verbindlich ist. Die Verfügun…

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