BAK x Einkommen = Geldstrafe
am 31.08.2005 von http://www.jurabilis.de
Ein ganz fein einfaches Rechenmodell haben die Dänen da, erleichtert die Strafzumessung insbesondere für den Referendar im Sitzungsdienst.
Letztendlich wird sich die Geldstrafe im Einzelfall für einen vorsätzlichen § 316 wohl auch vor deutschen Gerichten in Richtung 30 TS á o/oo bewegen.Bei der Sperre ist man nördlich des Flensäquators aber wohl zickiger, berichtet spiegel.de.
Und nun das Rechenbeispiel: BAK x Einkommen = Geldstrafe. spon dazu:
Wird [der Täter] mit zwei Promille erwischt, zieht der Staat ein komplettes Monatseinkommen ein.
Iudex non …
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