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Bahnstreik: Und wenn ich nun wegen der Lokführer zu spät zur Arbeit komme?

am 08.08.2007 von JuracityBlog

Dann ist das mein Risiko, weil ein Streik (zum Begriff bei Wikipedia) nicht persönlicher Natur ist, sondern zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Es gilt also der einfache Grundsatz: “Kein Lohn ohne Arbeit”. Mit anderen Worten: Jeder Arbeitnehmer ist gehalten, für pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz selbst Sorge zu tragen. Es gelten die gleichen Regeln …

Kita-Streik - Ohne Arbeit kein Lohn?

JuracityBlog / Ein Beitrag im Newsletter von Arbeitsrecht.de beleuchtet die Folgen des Kita-Streiks für die anderen Arbeitnehmer, vor allem diejenigen, die ihre Kinder unerwarteter Weise selbst betreuen müssen. Das Bundesarbeitsgericht sieht die Betroffen…

Gehaltskürzung wegen Warnstreik bei der Bahn?

JuracityBlog / nein, nein, es geht nicht darum, dass Mehdorn den Lokführern das Gehalt kürzt, auch wenn der Warnstreik nach Ansicht der Arbeitsgerichte in Düsseldorf und Mainz nicht rechtmässig war. Gehaltskürzungen bei unrechtmässig…

Streik bei der Bahn

Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Wenn es denn zum Streik der Lokführer kommen sollte, so stellen sich für die Bahnkunden sicher eine Menge Fragen.Erste Antworten findet man hier oder natürlich beim Rechtsanwalt...…

Stv. GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer?

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag hat. Denn dieser regelt lediglich die üblichen Fragen eines Angestellten; aus der Bestellung a…

Mein Job und der Bahnstreik. Verspätung, Abmahnung, Kündigung?

JuracityBlog / der Bahnstreik zwingt nicht nur die Bahn zu besonderen Anstrengungen, sondern auch die Berufspendler. Wie im Sommer rechnet die Bahn diesmal wieder damit, dass die Berufspendler durch früheres Aufstehen verhindern wollen, zu spät am Arbeits…

Keine Minderung von Sonderleistungen bei Streik

Handakte WebLAWg / Nimmt Ihr Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik teil, führt das zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Währenddessen hat er keinen Anspruch auf Lohn, seine Ansprüche auf tarifliche Sonderleistungen können Sie als Arbeitgeber ebenfalls mi…

Streik, Müll und Müllgebühren

JuracityBlog / Mieter können sich freuen. Wenn der Müll wegen Streik oder Warnstreik nicht abgeholt wird, kann die Miete gemindert werden. Denn die Müllentsorgung ist Vermieterpflicht. Das gilt jedenfalls wenn der Müll länger liegenbleibt.…

Wegen Hochwasser keine Arbeit: Der Chef muss den Lohn trotzdem weiterzahlen …

JuracityBlog / Die Anlieger am Rhein sind in diesem Jahr bislang von einem größeren Hochwasser verschont geblieben. An der Elbe gibt es aber gerade das zweite „Jahrhunderthochwasser“ in diesem Jahrzehnt. Was gilt, wenn Betriebe überflutet sind un…

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RA Michael Felser

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