Bahnstreik: einstweilige Verfügungen zweite Runde
am 26.07.2007 von JuracityBlog
Es war ja nicht anders zu erwarten. Nachdem die Gerichte sich bisher nur mit der Frage: “Darf die GdL trotz des mit transnet und GDBA abgeschlossenen Tarifwerkes streiken?” befassen mussten und die anderen strittigen Fragen ausklammern konnten, werden die Gerichte jetzt wohl Farbe bei der Frage der Tarifeinheit bekennen müssen, also der Frage “Darf die GdL überhaupt für einen eigenen Tarifvertrag streiken, wenn möglicherweise feststeht, dass dieser Tarifvertrag bei der Deutschen Bahn nicht angewendet werden kann, weil es bereits einen Tarifvertrag gibt, der als “speziellerer” Tarifvertrag Vorrang hat?”.
Beide Seiten haben jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt angerufen, das sich 2003 schon einmal mit Streiks der GdL befasst hat. Die GdL wehrt sich gegen die Aussage der Bahn, die Streiks seien rechtswidrig und gegen angedrohte und erteilte Abmahnungen gegenüber streikenden Mitgliedern (GdL Pressemitteilung).
Die nächsthöhere Instanz ist das Hessische Landesarbeitsgericht, dass sich ebenfalls 2003 bereits einmal zu Streiks der GdL bei der Bahn geäussert hat. Allerdings konnte die Frage damals offen bleiben, auch wenn das Hessische Landesarbeitsgericht seinerzeit beim Grundsatz der Tarifeinheit das Bundesarbeitsgericht offen kritisiert hatte.
Es wird also wieder spannend. Letztliche Klärung wird aber das aktuelle Verfahren auch nicht bringen, da es sich um “vorläufigen Rechtsschutz” handelt. Klarheit kann hier nur das …
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