Bahnmonopol für Busse
am 18.06.2007 von Juristisches bei unfehlbar.net
Das HetzNachrichtenmagazin Panorama berichtet über das Bahnmonopol. Dieses erstrecke sich mitnichten nur auf die Schiene. Vielmehr seien auch konkurrierende Busverbindungen gesetzlich untersagt — was sowohl bei den betroffenen Busunternehmen als auch bei Politikern (fast) aller Coleur auf Kopfschütteln stößt.
Panorama beruft sich hierbei auf eine Rechtsvorschrift namens “Überlandverkehrsordnung”. Diese sei 1931 in Kraft getreten — mit dem Ziel, der Bahn als Staatsunternehmen Einnahmen zu sichern, die für deutsche Reparationszahlungen dringend benötigt wurden.
Die Geschichte klingt plausibel. Und nach einer wundervollen Vorlage für eine Verfassungsbeschwerde. Nur: Die “Überlandverkehrsordnung” lässt sich — jedenfalls mit Google — nicht aufspüren.
Hintergrund scheint § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu sein. Dort heißt es:
Beim Straßenbahn-, Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigung zu versagen, wenn […]
durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden, insbesondere
a) der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann,
b) der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen,
c) die für die Bedienung dieses Verkehrs vorhandenen Unternehmer oder Eisenbahnen die notwendige Ausgestaltung des Verkehrs innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden angemessenen Frist und, soweit es sich um öffentlichen Personennahverkehr …
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