Bahnkunden werden ab einer Stunde Verspätung entschädigt
am 19.06.2008 von Reuters | Inlandsnachrichten
Berlin (Reuters) - Fahrgäste der Deutschen Bahn sollen bei Zugverspätungen ab einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises erstattet bekommen.
Darauf verständigten sich die Rechtspolitiker der Koalition. Ab zwei Stunden Verspätung im Regional- und Fernverkehr solle die Bahn die Hälfte des Fahrpreises zurückzahlen, erläuterte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Donnerstag den entsprechenden Entwurf.
Damit bleibt das Justizministerium hinter den Forderungen der Verbraucherminister der Länder zurück. Sie hatten bereits ab 30 Minuten Verspätung eine 25-prozentige Erstattung und ab einer Stunde 50 Prozent verlangt. Bislang erstattet die Bahn bei einer Verspätung von 60 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises in Form eines Gutscheins.
Der Bundestag solle noch im Sommer den Entwurf beschließen, sagte der Ministeriumssprecher. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Die Bahn wollte sich mit Hinweis auf den laufenden Abstimmungsprozess nicht äußern.
Die Bahn solle den Fahrgästen eine Hotelunterkunft anbieten, wenn der Zug nachts eine Verspätung von 60 Minuten habe und eine Übernachtung erforderlich werde, teilte die Unionsfraktion mit. Im Nahverkehr dürften Fahrgäste ab einer Verspätung von 20 Minuten auf einen schnelleren Fernverkehrszug umsteigen. Wenn der Regionalzug nachts mehr als eine Stunde auf sich warten lasse, könnten sich die Kunden auf Kosten der Bahn von einem Taxi zum Ziel fahren lassen.
Die Regierung kommt mit ihrem Entwurf einer EU-Verordnung zuvor, die 2009 in Kraft treten soll und die gleichen Fahrgastentschädigungen vorsieht.
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