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Bahnbrechendes Urteil zur Prospektübergabe bei Kapitalanlagen

am 23.04.2007 von http://log.handakte.de/

Die Übergabe eines Emissionsprospektes erst am Tag der Zeichnung steht nach Ansicht des OLG Bamberg einer sachgerechten Aufklärung des Anlegers entgegen. Denn dadurch ist für den Anleger vor dem Zeitpunkt der Zeichnung keine sachgerechte Prüfung des Inhalts mehr möglich.
Dabei kommt es nach dem von Bögelein & Dr. Axmann erstrittenen Urteil des OLG Bamberg (Az. 3 U 17/06) nicht mehr entscheidend darauf an, ob der Emissionsprospekt alle zur vollständigen und richtigen Aufklärung des Anlegers relevanten Informationen enthält. Alleine die nicht rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospektes steht einer sachgerechten Aufklärung entgegen, da nur bei rechtzeitiger Übergabe sichergestellt ist, dass die enthaltenen Informationen durch den Anleger überhaupt in ausreichender Weise zur Kenntnis genommen werden können.
Der Entscheidung des OLG Bamberg lag der Fall eines Vermittlers von Kapitalanlagen der Schreiber Vermögensverwaltung Gesellschaften zu Grunde, in dem der Emissionsprospekt nachgewiesener Maßen erst am Tag der Zeichnung der Beteiligungen …

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