Konsequenzen aus dem Arnsberger Urteil
Handelsvertreter Blog | 30. März 2010 — Wussten Sie eigentlich, dass die deutsche Vermögensberatung DVAG die Vermögensberater als gebundene Versicherungsvermittler nac…
Am 19.01.2009 fällte das Landgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 8 O 178/09 eine fast unglaubliche Entscheidung:
Am 10.09.2009 wurde von einem Büro eines Strukturvertriebes eine Anzeige geschaltet mit der Bewerbung: Leistungen als Allfinanzdienstleister mit einer kompetenten …, … umfassenden Beratung für alle Lebensabschnitte“, genannt wurden sechs Ansprechpartner.
Von diesen Ansprechpartnern sind einige freie Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 1 und 2 GewO und einige gebundene Vermittler.
Ein Konkurrent machte Ansprüche wegen Verstoßes gegen §§ 4 Ziff. 11 UWG in Verbindung mit § 34 d GewO geltend.
Das Gericht entschied:
„Dem Büro wird es nunmehr verboten, in Zukunft die Behauptung aufzustellen, oder zu verbreiten, für sie tätige Mitarbeiter, die nicht über die erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO verfügen, seien zur umfassenden und/oder qualifizierten Finanzberatung im Versicherungsbereich berechtigt und/oder in der Lage“.
Es droht ein Ordnungsgeld von 250.000,00 €.
Das Gericht weiter:
„Für einen Interessenten bedeutet das, dass er sich auch im Versicherungsbereich an die Verfügungsbeklagte wenden kann und dass ihm dabei jeder der genannten Ansprechpartner als qualifizierter Berater zur Verfügung steht. Dabei erwartet der Interessent grundsätzlich, insbesondere aber wenn ihm eine qualifizierte Beratung angekündigt wird, dass der jeweilige Berater den dafür erforderlichen Anforderungen genügt. Das schließt auch ohne entsprechende einschlägige Kenntnis des Interessenten auch solche Anforderungen ein, die auf Gesetz und Recht zurückgehen und gerade den Schutz von Leistungsnachfragern bezweckten. Mit dem Erlaubnisvorbehalt nach § 34 d Abs. 1, 2 GewO für freie Versicherungsvermittler soll bei derartigen Vermittlern in dem Bereich der Versicherungsleistungen, zudem sie die gebun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. März 2010 auf http://www.handelsvertreter-blog.de.
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